Der Vorteil von anerkannten Oldtimern – übrigens ein deutscher Begriff – liegt im Kennzeichen. Mit dem historischen H-Kennzeichen dürfen die Autos auch ohne Katalysator Umweltzonen befahren. Doch bevor ein Wagen offiziell als Oldtimer anerkannt wird, muss er zum geprüften Sachverständigen. Mindestens 30 Jahre muss das Auto alt sein, außerdem in einem guten Zustand. Damit wird eine Schwemme von 30 Jahre alten Alltagsautos verhindert. „Gebrauchsrostlauben bekommen heute kein H-Kennzeichen“, sagt Jan Hennen vom Deuvet, dem Bundesverband Oldtimer-Youngtimer. Nach Paragraf 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung prüft ein anerkannter Kfz-Sachverständiger oder Prüfingenieur das Fahrzeug.