Nach einem Sturz entsteht Pflegedürftigkeit oft plötzlich. Doch meist entwickelt sie sich schleichend. Die Verbraucherzentrale rät älteren Menschen und ihren Angehörigen, nicht zu lange mit einem Antrag auf Pflegeleistungen zu warten. „Pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man gar nichts mehr kann. Entscheidend ist die Frage, ob körperliche und/oder geistige Einschränkungen den Alltag erschweren“, heißt es auf der Website des Bundesverbandes. Grundsätzlich sei zu empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Wer damit lange warte, verschenke möglicherweise Geld. Denn entscheidend für den Leistungsbeginn ist, wann man den Antrag stellt – und nicht, wann die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Diese ist grundsätzlich bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angesiedelt. Wer also etwa bei der AOK versichert ist, sendet seinen Antrag dorthin. Privat Versicherte müssen sich an ihre private Pflegeversicherung wenden. Den Antrag kann man formlos per Telefon, Mail, Fax oder Brief stellen, es reicht der Satz „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“. Den Antrag sollte man selbst stellen. Ist man dazu nicht in der Lage, kann das auch ein Bevollmächtigter oder Betreuer tun.