Anzeige

Unfall am Parkplatz|Umfrage: Fahrerflucht nach Bagatellunfällen soll Straftat bleiben

Unfall am Parkplatz

Beim Ein- und Ausparken kommt es oft zu geringfügigen, aber ärgerlichen Schäden am Auto. Foto: djd, DEVK, Robertino Nikolic

Beim Ein- und Ausparken kommt es oft zu geringfügigen, aber ärgerlichen Schäden am Auto. Foto: djd, DEVK, Robertino Nikolic

25.04.2024

Typische Bagatellunfälle sind schnell passiert - vor allem beim Ein- und Ausparken. Ärgerlich, wenn man dann nicht weiß, wer daran schuld ist und die Reparaturkosten übernehmen muss. Aber wie sieht die Gesetzeslage dazu aus? Ist es eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, wenn man sich bei einem Unfall ohne Verletzte vom Unfallort entfernt?

Touchiert man etwa einen Pkw auf dem Supermarktparkplatz, ist es laut Rechtslage notwendig, so lange am Auto zu warten, bis der Fahrer des beschädigten Wagens wieder da ist. Es genügt nicht, einen Zettel mit Kontaktdaten zu hinterlassen. Das gilt als Fahrerflucht und wird als Straftat eingestuft - es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bundesjustizminister Marco Buschmann erwägt, die Unfallflucht nach einem reinen Sachschaden nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Dann wäre nur ein Bußgeld fällig.

Einer repräsentativen Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK zufolge lehnen fast 60 Prozent der Menschen mit Führerschein Buschmanns Vorschlag ab. Parkschäden wie Dellen oder Kratzer am Auto kennen laut der Umfrage rund 80 Prozent der Fahrer aus eigener Erfahrung. Die Reparaturkosten zahlt grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung der Person, die den Unfall verursacht hat. Passiert einem ein Parkrempler am eigenen Auto, kommt die Vollkaskoversicherung dafür auf. Durch die anschließende Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse kann das aber teuer werden. djd


ENG & TÜCKISCH

Parkhäuser sind oft voll, eng und unübersichtlich. Zudem sind gerade in alten Anlagen die Parklücken eng bemessen, während die Autos in den letzten Jahren immer größer und breiter wurden. Das macht das Einparken oft zum Geduldsspiel. Um Stress und Unfälle zu vermeiden, sollte man sich unbedingt an die im jeweiligen Parkhaus geltenden Regeln halten, empfehlen Verkehrsexperten. Grundsätzlich gilt in allen öffentlichen Parkhäusern die Straßenverkehrsordnung, ganz gleich, ob ein Schild darauf hinweist oder nicht. Allerdings sind die Fahrstreifen in vielen Häusern so eng, dass es sich nicht um Straßen im klassischen Sinn handelt. So ist es zum Beispiel nicht immer möglich, sich nach den Vorfahrtsregeln zu richten. Daher sind beim Fahren im Parkhaus Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme notwendig. So sieht es die Straßenverkehrsordnung vor. Das heißt: Die Fahrweise muss den besonderen Bedingungen im Parkhaus angepasst werden. Langsam und umsichtig zu fahren, ist daher sehr wichtig. akz