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Reparatur oder Geld?|

Reparatur oder Geld?

Nicht immer geht im Straßenverkehr alles glatt: Das kann selbst bei geklärter Schuldfrage auch für das Nachspiel mit der Versicherung gelten. Foto: dpa

Nicht immer geht im Straßenverkehr alles glatt: Das kann selbst bei geklärter Schuldfrage auch für das Nachspiel mit der Versicherung gelten. Foto: dpa

25.04.2024

Nur wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, kann eine gegnerische Versicherung bei der Schadensregulierung nach einem Unfall auf einer günstigeren Werkstatt beharren. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az.: 10 U 5397/21), auf das der ADAC hinweist. 

In dem Fall ging es um einen Schaden am Auto nach einem Verkehrsunfall. Die Haftungsfrage war geklärt. Der Betroffene wollte den Schaden „fiktiv abrechnen“. Das heißt: Die Versicherung zahlt die Kosten für den Schaden, ohne dass dieser tatsächlich repariert wird. Für die Summe zog der Mann die Kosten heran, die bei einer Markenwerkstatt für die Reparatur angefallen wären. Diese Grundlage verweigerte die Versicherung der Gegenseite und verwies auf eine günstigere Werkstatt. 

Der Streit ging vor Gericht. Zunächst: Die gleichwertige Qualität der günstigeren Werkstatt hatte ein gerichtlich beauftragtes Gutachten bestätigt. Das Gericht musste nun im Einzelnen aber noch klären, ob die Werkstatt für den Betroffenen mühelos erreichbar gewesen wäre - ein weiteres Kriterium, das eine Rolle spielt. Das war hier nach Ansicht des Gerichts der Fall. Es gab der Versicherung recht: Sie durfte die Kosten auf Grundlage der günstigeren Werkstatt abrechnen. dpa