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Hilfe im Schadensfall|Wichtige Versicherungen gegen Folgen von Hagel, Sturm und Hochwasser

Hilfe im Schadensfall

Die Wohngebäudeversicherung zahlt Arbeiten an Haus und Grundstück nach einem Sturm. Foto: Cezanne-Fotografie - stock.adobe.com

Die Wohngebäudeversicherung zahlt Arbeiten an Haus und Grundstück nach einem Sturm. Foto: Cezanne-Fotografie - stock.adobe.com

30.08.2024

Aufgrund des Klimawandels werden Unwetter zunehmend extremer. Damit steigt auch die Gefahr für Schäden an Grundstück, Gebäude oder Einrichtung. Doch wann zahlt die Versicherung und vor allem: Welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf?

Es ist wichtig zu wissen, dass Versicherungen für die Wetterereignisse wie Sturm, Hagel und Hochwasser konkrete Definitionen festlegen. Sind diese nicht erfüllt, greift der Versicherungsschutz nicht. Sturm ist etwa erst ab einer gewissen Stärke versichert. Als Nachweis kann der Ausdruck des regionalen Wetterberichts dienen. Schäden durch Hochwasser sind versichert, wenn es sich um eine geschlossene Wasseroberfläche handelt und das Wasser auch ins Haus eindringt. Fließt es bei Hanglagen ab und dringt daraufhin in ein tiefer gelegenes Gebäude ein, ist der Schaden nicht versichert.

Für die Schadensregulierung muss man also wissen, welche Versicherung wann greift. Hausrat- und Gebäudeversicherung sind grundsätzlich bei Naturgefahren zuständig und leisten bei wetterbedingten Sturm- und Hagelschäden sowie Blitzschlag. Sind einem Wassereinbruch ins Haus Sturmschäden vorangegangen, gelten Schäden durch Regenwasser als Folgeschäden. Hausrats- und Gebäudeversicherungen können durch eine Versicherung für Elementarschäden erweitert werden. Sie zahlt bei Zerstörungen durch alle weiteren Witterungsniederschläge.

Welche Versicherung zahlt nun konkret welche Schäden?

Wohngebäudeversicherung: an Diese leistet bei Schäden am Wohnhaus, aber auch Nebengebäuden wie Gewächshäusern, Schuppen oder Garage. Bezahlt werden Sanierungen und Instandsetzungen von Schäden durch Fachbetriebe.

Spannungs- oder Überspannungsschäden begleicht sie für alle fest mit dem Gebäude verbundenen Teile.

Hausratversicherung: Sie begleicht Schäden, die am Hausrat entstehen, also an allen zum Haushalt beweglichen Sachen - auch wenn sie im Garten aufbewahrt werden. Bei Hochwasser oder Starkregen ist der Hausrat nur abgedeckt, wenn die Versicherung eine Elementarschadendeckung enthält.

Elementarschadenversicherung: Sie begleicht die Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Starkregen und Hochwasser, also auch das Auspumpen von Wasser und Schlamm durch Fachkräfte sowie das Trockenlegen gefluteter Räume. Abgedeckt sind auch Zerstörungen durch Schneedruck. Zudem leistet sie bei Lawinen oder Erdrutsch, also auch bei Schlammlawinen, was gerade in Hanglagen wichtig sein kann. Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch sind ebenfalls inbegriffen, was in Deutschland jedoch keine Bedrohung darstellt. ha