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Berater unterstützen|Bestattungsunternehmen stehen Hinterbliebenen bei

Berater unterstützen

Seriöse Unternehmen sind in der Region verwurzelt und haben ein Ladengeschäft. Foto: BDB, spp-o

Seriöse Unternehmen sind in der Region verwurzelt und haben ein Ladengeschäft. Foto: BDB, spp-o

26.02.2023

Der Tod eines nahen Angehörigen bedeutet: Ausnahmezustand. In diesem Fall sucht man nach schneller, professioneller Unterstützung und dies, ganz natürlich, inzwischen auch im Internet. Klare Kriterien helfen bei der Online-Suche nach qualifizierten und seriösen Bestattern. Bei der Internetsuche gebe es eine nahezu undurchschaubare Auswahl, stellt der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) fest. Deshalb würden oft persönliche Erfahrungen und Empfehlungen helfen. Außerdem belegten Kundenumfragen, wie wichtig geschultes Personal sei. Dies äußere sich in Antworten wie "Mehr konnte uns nicht abgenommen werden. Wir waren dankbar für die gute Unterstützung." 

Was viele Menschen nicht wissen: Zahlreiche Online-Anbieter sind laut BDB lediglich provisionsbasierte Vermittlungsportale, die mit einem echten Bestattungshaus vor Ort, mit Trauerbegleitung, Beistand und vor allem mit echten und kompetenten Menschen als Ansprechpartnern nichts zu tun haben. Sie verlangten den ausführenden Bestattern Provisionen in Höhe von bis zu 20 Prozent ab. Deshalb verweist der BDB auf die Online-Suche über seine verbandseigene Website www.bestatter.de. Diese funktioniere ganz ohne Provisionszahlungen. Hier seien über 85 Prozent der in Deutschland tätigen Bestatter gelistet.

Seriöse Unternehmen stehen den Hinterbliebenen in vielerlei Hinsicht bei. Elementarer Bestandteil einer würdigen und guten Bestattung ist neben einer qualifizierten Beratung insbesondere auch der Umgang mit dem Verstorbenen.     DK


TRAUERFLOR AM AUTO: WAS IST ERLAUBT?

Einige Autofahrer binden als Ausdruck der eigenen Trauer oder als Zeichen des Mitgefühls einen Trauerflor ans Auto. So ein schwarzes Schleifchen an Antenne, Türgriff oder Außenspiegel ist rechtlich nicht zu beanstanden, erklärt der TÜV Rheinland. Der Flor darf nur nicht die Sicht des Fahrers stören und weder Beleuchtung noch Kennzeichen des Autos verdecken. Manche Teile sind zudem nicht auf die dauerhafte zusätzliche Belastung ausgelegt. Schaden nehmen könnten je nach Ausführung des Flors unter Umständen die Antenne, der Antennenfuß sowie das Bauteil, an dem die Antenne befestigt ist. Sitzt die Dachantenne weit hinten, sollte ein dort angebrachtes Band nicht allzu lang sein.     dpa