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Mehr Transparenz für Investoren|Planen - Bauen - Wohnen

Mehr Transparenz für Investoren

20.09.2018

Das neue Bauvertragsrecht bringt für Verbraucher mehr Rechtssicherheit. Ein wichtiger Fortschritt ist laut der Verbraucherschutzorganisation Bauherren- Schutzbund (BSB), die im Deutschen Baugerichtstag Interessen von Bauherren vertritt, die Pflicht zur Baubeschreibung, die bisher nur lückenhaft geregelt war. Künftig muss der Bauunternehmer dem Verbraucher vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung übergeben – und auch Mindestanforderungen dazu sind im Gesetz verankert.Die Beschreibungspflicht gilt nicht nur für Verträge mit Anbietern schlüsselfertiger Häuser, sondern ebenso für Ausbauhäuser und für Verträge mit Bauträgern. Nur Bauherren, die mit einem Architekten planen, haben keinen Anspruch auf eine Baubeschreibung. In der Vergangenheit waren viele Baubeschreibungen vage, sodass der Bauherr oft nicht genau wusste,was er für sein Geld bekommt. Mit einer aussagekräftigen Beschreibung des Bauvorhabens gibt es eine gute Grundlage, um Angebote verschiedener Unternehmen zu vergleichen. Zugleich ist es einfacher zu kontrollieren, ob das errichtete Haus den Angaben aus dem Bauvertrag entspricht.„Wir empfehlen Bauherren, während der Bauphase eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Bauherrenberater durchführen zu lassen, empfiehlt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Für den Baulaien sei es nicht immer einfach zu überprüfen, ob die Bauausführung den Angaben aus der Beschreibung entspreche. Der Gutachter kann Abweichungen und Baumängel frühzeitig feststellen, sodass der Bauherr Zeit und Gelegenheit hat, Nachbesserungen zu verlangen. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazumehr Infos und Berateradressen.Diese verbindlichen Angaben muss die Baubeschreibung künftig enthalten:- Allgemeine Beschreibung des herzustellenden Gebäudes oder der vorzunehmenden Umbauten, gegebenenfalls Haustyp und Bauweise- Art und Umfang der angebotenen Leistungen, der Planung und der Bauleitung, der Arbeiten am Grundstück und der Baustelleneinrichtung sowie der Ausbaustufe- Gebäudedaten, Pläne mit Pflicht zur Baubeschreibung ist im neuen Vertragsrecht verankert Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse und Schnitte- Angaben zum Energie-, Brandschutz- und Schallschutzstandard sowie zur Bauphysik- Angaben zur Beschreibung der Baukonstruktionen aller wesentlichen Gewerke- Beschreibung des Innenausbaus- Beschreibung der gebäudetechnischen Anlagen- Angaben zu allen gültigen Qualitätsmerkmalen, denen das Gebäude oder der Umbau genügen muss- Beschreibung der Sanitärobjekte, der Armaturen, der Elektroanlage, der sonstigen Installationen, der installierten Informationstechnologie und der Außen

Planen - Bauen - Wohnen

20.09.2018 10:00 Uhr

Pflicht zur Baubeschreibung ist im neuen Vertragsrecht verankert

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Anhand einer aussagekräftigen Baubeschreibung lässt sich kontrollieren, ob ein Haus den vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

Verbindliche Zeitenregelung
Nach neuer Rechtslage müssen Verbraucherbauverträge verbindliche Aussagen zum Zeitpunkt der Baufertigstellung machen. Steht der Baubeginn noch nicht fest, ist die Dauer der Baumaßnahme anzugeben. „So bekommen Verbraucher eine bessere Vertragssicherheit für den Hausbau oder den Erwerb einer geplanten Eigentumswohnung", erläutert Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren- Schutzbund e.V. (BSB). Sie können den Einzug ins neu geschaffene Wohneigentum besser planen und haben weniger finanzielle Risiken zum Beispiel durch längere Parallelzahlung von Miete in der alten Wohnung und Raten für den Immobilienkredit. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und das Ratgeberblatt „Das neue Bauvertragsrecht unter der Lupe“. djd

Ratgeber für Sanierungen

Dach, Fenster, Heizung: In den eigenen vier Wänden gibt es immer etwas zu optimieren. Neubauten sind energietechnisch in der Regel schon auf einem guten bis sehr guten Stand. Hier können mitunter schon kleine Tipps beim Energiesparen helfen. Bei älterer Substanz bleiben größere Investitionen jedoch irgendwann nicht aus. Für beide Fälle hält das unabhängige Serviceportal sanier.de wichtige Informationen parat.

Energetische Sanierungen sind allein schon aus ökologischen Gründen sinnvoll und zudem politisch gewollt. Je nach Maßnahme stehen daher verschiedene Fördertöpfe bereit, die bei der Finanzierung größerer Modernisierungsprojekte unterstützen. Ist sie gesichert, ist das schon die halbe Miete. Zudem trägt der langfristige Effekt: Getätigte Investitionen amortisieren sich meist schnell durch geringere Energiekosten.

Private Immobilienbesitzer müssen sich zum Glück nicht ständig aufs Neue mit den geltenden Regelungen auseinandersetzen. Wer etwa ein neues, regeneratives Heizungssystem einbauen lässt, hat daran für die kommenden Jahrzehnte Freude. Um so wichtiger ist es, zu wissen, wo aktuelle Informationen zu Fördermitteln für den Fall der Fälle zu finden sind. Ein Beispiel: Im Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW Bank werden aktuell nur noch Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz, aber nicht mehr für die Barrierereduzierung gefördert. Dieses Wissen kann eine früher aufgestellte Kalkulation schon einmal ins Wanken bringen. Sobald allerdings weitere Bundesmittel für das Programm bereitgestellt, kann die Förderung ebenso schnell wieder in Kraft treten. Auf sanier.de finden sich die aktuellen Informationen. bpr

Energetische Sanierung

Die Bezeichnung „Altbausanierung“ wird häufig als Synonym für umfangreiche Baumaßnahmen und teure Investitionen missverstanden. Dabei gibt es bereits zahlreiche Einzelmaßnahmen, die mit einem geringeren Budget und kleinerem Aufwand spürbare Erfolge bringen. Dass eine Altbausanierung immer teuer sein muss, ist nur eines von vielen Vorurteilen. Diese drei Irrtümer gehören auch dazu:

- Denkmalgeschütze Häuser können nicht energetisch saniert werden: Steht ein Altbau ganz oder teilweise unter Denkmalschutz, ist seine Sanierung zwar aufwendiger, aber nicht unmöglich. Muss die Fassade beispielsweise erhalten bleiben, gibt es die Option einer fachgerecht ausgeführten Innendämmung. Zudem führt der Austausch alter Fenster durch moderne Isolierglasfenster zu einer besseren Energiebilanz.

- Eine energetische Altbausanierung führt zu Schimmelbildung: Richtig ist, dass bei einer energetischen Sanierung Undichtigkeiten verschlossen werden, damit nicht unnötig Energie entweicht und Kosten gespart werden.Das führt gleichzeitig zu einem mangelnde Luftaustausch, der wiederum eine erhöhte Feuchtigkeit mit sich bringen kann. Ein wirkungsvolles Lüftungskonzept schafft jedoch nicht nur Abhilfe, sondern verbessert gleichzeitig das Raumklima und spart zusätzlich Energie.

- Keine Unterstützung vom Staat bei der Altbausanierung: Ob zinsgünstiger Kredit für Komplett- oder Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen – Besitzer eines Altbaus können finanzielle Unterstützung beantragen. Zu den Fördermaßnahmen gehören unter anderem die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen, der Austausch der Heizung sowie der Einbau einer Lüftungs- oder Photovoltaikanlage. bpr