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Unterstützung vom Profi lohnt sich|Gut Beraten - Steuern - Versicherungen - Geldanlagen - Immobilien

Unterstützung vom Profi lohnt sich

29.03.2017

Ein Beitrag für die Urlaubskasse, eine neue Waschmaschine oder die anstehende Autoreparatur: Mit einer Steuerrückzahlung lässt sich so mancher Wunsch erfüllen. 1320 Euro bekamen die Mitglieder 2016 im Schnitt erstattet, informiert die Lohnsteuerhilfe (Lohi) in einer Pressemitteilung. Das ist, bezogen auf die jüngste Erhebung des Statistischen Bundesamts, deutlich mehr als beim Durchschnitt der Bundesbürger.Wer seine Steuererklärung selbst erstellt, hat in der Regel Arbeit: Bevor der erhoffte Geldsegen ins Haus flattert, gilt es Belege zu sortieren und Formulare auszufüllen. Nicht wenige schieben ihre Einkommensteuererklärung darum lange vor sich her. Besteht eine Abgabepflicht, müssen die Unterlagen für 2016 bis zum 31. Mai 2017 beim Finanzamt eingereicht werden. Das gilt zum Beispiel für Arbeitnehmer, die Freibeträge nutzen oder Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V. Auch junge Eltern, die Elterngeld erhalten haben, müssen eine Steuererklärung abgeben. Ist der Termin nicht einzuhalten, sollte man das Finanzamt um eine Verlängerung bitten – mit einem formlosen Schreiben, in dem die Gründe genannt werden müssen.Steuerzahler, die auf die Hilfe von Experten wie zum Beispiel von Steuerberatern oder einer Lohnsteuerhilfe setzen, haben nicht nur die Chance auf eine höhere Rückerstattung. Eine professionelle Unterstützung erleichtert auch die Erstellung der Einkommensteuererklärung und verlängert zudem die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2017.Eine gute Nachricht gibt es für alle, die sich mit dem Termin zur Abgabe der Steuererklärung schwer tun: Ab 2019 werden die Abgabetermine um zwei Monate nach hinten verschoben. Wer sich der Arbeit selbst stellt, muss die Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Wird Hilfe in Anspruch genommen, ist der 28. Februar des übernächsten Jahres maßgebend. Die Änderung gilt aber erst ab dem Steuerjahr 2018.Mit dem neuen Gesetz hat das Finanzministerium aber auch Verspätungszuschläge strenger geregelt, wenn die Steuererklärung nicht spätestens 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres eingeht oder ein vom Finanzamt genannter Termin nicht eingehalten wird. Die Lohnsteuerhilfe rät daher in ihrer Pressemitteilung, sich rechtzeitig mit der Steuererklärung zu beschäftigen. Das spart Ärger mit dem Finanzamt und spült, bei einer Rückerstattung, früher Geld aufs Konto. oh

Gut Beraten - Steuern - Versicherungen - Geldanlagen - Immobilien

29.3.2017  15:00 Uhr

Einige Vorteile: Höhere Steuerrückerstattung und verlängerte Abgabefrist bis Dezember 2017

Mit Immobilien Steuern sparen


Das Finanzamt greift Immobilienkäufern und Bauherren in unterschiedlicher Form unter die Arme. Vor allem Investitionen in Immobilien zur Kapitalanlage können die Steuerlast verringern. Aber auch das Eigenheim bietet Chancen zum Steuern sparen, meldet das Immobilienportal immobilienscout24.de auf seiner Internetseite.

Wirklich attraktiv sei das Steuern sparen mit Immobilien, wenn es um Kapitalanlage-Objekte geht. So bestehen auf diesem Gebiet zahlreiche Möglichkeiten, mit denen Immobilien steuerlich absetzbar sind. Das sei sowohl beim Kauf eines Grundstücks, beim Bau in Eigenregie oder mit Bauträger als auch beim Kauf eines Neubaus oder einer gebrauchten Immobilie möglich.

Bei einem vermieteten Objekt kommen zahlreiche Ausgaben als absetzungsfähige Kosten in Betracht, so die Experten weiter. In erster Linie seien dies Kaufpreis und Baukosten, aber auch Abstandszahlungen für Teile der Einrichtung, nötige Reparaturen und die Herrichtung des Gartens. Auch Nebenkosten des Erwerbs und sogar die Verpflegung für die Handwerker beim Richtfest gehörten dazu.

Besonders interessant seien die Werbungskosten. In bestimmten Fällen akzeptiere das Finanzamt unter dieser Rubrik auch Schuldzinsen für die Finanzierung des Erwerbs. Wer auf diesem Weg den Kauf von Immobilien steuerlich absetzen will, sollte aber unbedingt darauf achten, dass sich Immobilienfinanzierer und Steuerberater abstimmen. Diese und viele andere Aspekte einer vermieteten Immobilie finden sich auf der Steuererklärung nicht in den bekannten Formularen. Vermieter müssten die Anlage V verwenden. oh

Fonds als Altersvorsorge


Fondsgebundene Versicherungen sind zwar risikoreicher, können aber auch mehr Rendite bringen – sie sind also für die Altersvorsorge eine Überlegung wert.

Fondspolicen haben in den 1990er-Jahren anlässlich des damaligen Börsenaufschwungs an Bedeutung gewonnen und sind seitdem ein wesentlicher Bestandteil der Angebotspalette der Lebensversicherer zur Altersvorsorge.

Der Bund der Versicherten gibt auf seiner Internetseite einen Überblick über zwei mögliche Fonds-Versicherungen, mit denen sich vorsorgen lässt:

- Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Kombination aus einer gesonderten Kapitalanlage und einer Lebensversicherung. Es wird innerhalb eines Vertrages sowohl Geld für den Erlebensfall angespart als auch Todesfallschutz vereinbart. Der Sparvorgang erfolgt in Form einer Anlage in einem oder mehreren Investmentfonds oder anderen gesonderten Anlagen. Bei Vertragsablauf erhält der Versicherungsnehmer üblicherweise den Wert der bis dahin erworbenen Wertpapier-Anteile in einer Summe.

- Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung handelt es sich um eine Kapitalanlage im Mantel einer Rentenversicherung. Es geht dabei nicht um eine Todesfallabsicherung wie bei der fondsgebundenen Lebensversicherung, sondern hauptsächlich um das Ansparen von Geld. Auch hier erfolgt der Sparvorgang in Form einer Anlage in eine oder mehrere Kapitalanlagen, meist Investmentfonds. Bei Vertragsablauf erhält der Versicherungsnehmer lebenslang eine monatliche Rente. oh