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Einkauf bei geschlossenen Geschäftstüren|Bei der Anwendung von Click & Collect gelten ganz spezielle Auflagen

Einkauf bei geschlossenen Geschäftstüren

Nicht viel los in Eichstätt. Die Türen der meisten Geschäfte bleiben geschlossen. Foto: Wermter

Nicht viel los in Eichstätt. Die Türen der meisten Geschäfte bleiben geschlossen. Foto: Wermter

22.01.2021

Was vorher das Selbstverständlichste auf der Welt war, ist oft unmöglich. Besonders betroffen ist unter anderem der Einzelhandel. Die Innenstadt ist leer. Die Türen der meisten Geschäfte zu. Was aber noch längst nicht heißt, dass man in dem einen oder anderen Geschäft nicht einkaufen kann. Ohne es zu betreten. 

Corona macht erfinderisch. Muss es auch. Denn die Einschränkungen des zweiten Lockdowns fordern die Menschen in vielen Lebensbereichen. Bringen vieles zum Erliegen.

Click & Collect heißt das Zauberwort, über das man die Möglichkeit zum Einkauf erhält. Was am Ende nichts anderes bedeutet, als dass man online oder telefonisch bestellt. Und die Ware oder das Produkt nach bestimmten Modalitäten abholt. Welches Geschäft allerdings mit diesem System weitermacht, muss der Kunde selbst herausfinden. Zum Beispiel etwa über Anzeigen, die auf und in verschiedensten Medien veröffentlicht werden.
 

Mehr zum Thema gibt es beim Handelsverband Bayern (HBE, www.hv-bayern.de). Antworten auf die Frage: Was ist zu beachten für Betriebe des bayerischen Einzelhandels, deren Ladengeschäfte weiterhin geschlossen bleiben müssen? Bei der Anwendung von Click & Collect gelten seit Montag, 11. Januar folgende Auflagen:

- Verwendung von FFP2-Masken für Mitarbeiter, Kunden und Begleitpersonen.
 

- Vereinbarung fester, gestaffelter Zeitfenster zur Abholung.

- Bereitstellung von Waren zur Abholung nur an einem entsprechenden Abholschalter oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts.

- Keine Öffnung der Verkaufsräume als solche für die abholende Kundschaft.

- Einhaltung eines 1,5-Meter-Abstandes im Wartebereich vor der Warenausgabe.

- Ergänzung des betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts. Folgende Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen können hierzu einen Beitrag leisten:

- Aushänge zur Kundeninformation mit Hinweisen auf einzuhaltende Sicherheitsabstände und die aktuell geltenden Hygieneregeln.

- Markierung des Wartebereichs und der Abstände – Anbringung von Plexiglasschutzscheiben oder einem vergleichbaren Schutz.

- Hinweis auf kontaktlosen Kartenzahlung und Bereitstellung einer Schale für Übergabe. ak