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Asbest kann zur tödlichen Gefahr werden|Umbauen - Renovieren

Asbest kann zur tödlichen Gefahr werden

24.05.2017

Von Katja FischerAsbest riecht nicht, es strahlt nicht, es diffundiert nicht. Und lange ist es kein Problem. Doch wenn das alternde Baumaterial zerfällt und Fasern abgibt, wird es zur großen Gesundheitsgefahr. Möglich ist das in vielen der vor 1995 errichteten Gebäuden.Wenn ein Umbau oder die energetische Sanierung des Hauses ansteht, kann ein verborgenes Problem akut werden: Asbest. Seit Mitte der 1990er-Jahre gilt zwar ein vollständiges Verwendungsverbot. Doch in vielen älteren Häusern ist die gefährliche Faser zu finden.„Früher war Asbest ein ganz normaler Stoff, der in vielen Komponenten verwendet wurde“, erklärt Markus Ruf vom Tüv Rheinland. Ab den 1930er-Jahren wurde er in mehreren Tausend Produkten eingesetzt, etwa in Zement, Bodenbelägen und Dachabdeckungen. „Man kann davon ausgehen, dass in der Mehrheit der vor dem Jahr 1995 errichteten Gebäude eventuell Asbest zu finden ist.“Werden die Fasern eingeatmet, können sie sich in der Lunge festsetzen. Spätfolgen aus dem ungeschützten Umgang mit Asbest sind häufig Krebserkrankungen. „Der fahrlässige Umgang mit Asbest kann nicht nur gravierende gesundheitliche Folgen haben, sondern auch eine strafrechtliche Verfolgung wegen eines Umweltvergehens nach sich ziehen“, erklärt Andrea Grimm von der Verbraucherzentrale Hamburg.„Fest gebundene Fasern wie im Asbestzement, der für Dächer und Wände verwendet wurde, sind unbedenklich – zumindest, solange sie nicht beschädigt werden“, erklärt Torsten Mußdorf vom Norddeutschen Asbest- und Gefahrstoffsanierungsverband. „Neben dem fest gebundenen Asbest können sich auch noch verschiedene schwach gebundene Werkstoffe im Haus befinden. Die sind gefährlicher als der fest gebundene, weil sie dazu neigen, im Alterungsprozess Fasern abzugeben.“Um sich und ihre Umgebung nicht in Gefahr zu bringen, sollten Bauherren vor einem Umbau einen Fachmann fragen. „Denn gerade bei der energetischen Sanierung, wie sie heute von vielen Hausbesitzern vorgenommen wird, sind asbesthaltige Komponenten betroffen“, erläutert Tüv-Experte Ruf. So kann beim Austausch von Wärmedämmung, Putz, Faserplatten, Fensterkitt, Ummantelungen der Heizungsrohre, Fußbodenkleber oder Spachtelmassen können Fasern frei werden. Grimm empfiehlt bei Asbestverdacht eine Laboranalyse. Eine Asbestsanierung sollte von vornherein in die Planung und Kalkulation von Bauarbeiten eingezogen werden. „Schließlich geht es um die Gesundheit der Bewohner“, betont Ruf.

Umbauen - Renovieren

24.05.2017 18:00 Uhr

Besonders Häuser, die vor 1995 errichtet wurden, können betroffen sein – Beseitigung ist Sache des Fachmanns

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Nicht nur in alten PVC-Fliesen kann Asbest stecken. Auch der Kleber kann asbestbelastet sein. Die Beseitigung sollte von einem Fachmann vorgenommen werden. Foto: Scholz/dpa


Sachverständige untersuchen, welche Komponenten betroffen sind und in welcher Form und Konzentration asbesthaltige Materialien vorliegen. „Und sie geben auch Tipps, wie Bauherren ihre Sanierungs- und Entsorgungskosten reduzieren können“, sagt Mußdorf. Denn nicht alle betroffenen Bauteile müssen zwangsläufig entfernt werden – etwa wenn die Fensterbänke bei den Arbeiten nicht beschädigt werden. Man kann sich auch überlegen, ob man die Wände und das Dach so lässt, wie sie sind.

Ob ein Material schwach oder fest gebundene Asbestfasern enthält, hängt von seiner Zusammensetzung ab. Die Technische Regel Gefahrenstoffe (TRGS 519 Asbest) definiert Produkte mit einer Rohdichte bis zu 1000 Kilogramm pro Kubikmeter als schwach- und ab 1400 Kilogramm pro Kubikmeter als festgebunden. Für den dazwischenliegenden Bereich ist eine Bewertung durch einen Gutachter notwendig. Bei Verdacht auf schwach gebundenes Asbest zeigt eine Luftmessung die aktuelle Belastung mit den gefährlichen Fasern an. Oder das Material wird im Labor analysiert. dpa