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Wenn der Putz dran bleibt|Umbauen & Renovieren

Wenn der Putz dran bleibt

10.11.2016

Von Simone Andrea MayerEine Wärmedämmung der Fassade muss 12 bis 16 Zentimeter stark sein – das sieht die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Allerdings wurde nun eine Ausnahme bekannt. Die Vorgaben gelten demnach nicht, wenn ein Wärmedämmverbundsystem auf der Fassade angebracht wird, ohne dass vorher der alte Putz wegkommt. Dann darf die Dämmstärke geringer sein. Das ist ein Vorteil für viele Häuser, die nach einer Dämmung etwa Dachüberstände oder Fensterbänke anpassen müssten, erklärt Roland Falk vom Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg (SAF).Mit der Gesetzeslücke setzte sich im September die Projektgruppe EnEV der Bauministerkonferenz auseinander – und kam zu dem Schluss, dass seit der letzten EnEV-Änderung im Jahr 2014 diese Ausnahme rechtens ist. Darauf weist Zukunft Altbau hin, ein vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördertes Informationsprogramm.Sie betrifft nicht nur die Dämmstoffdicke, sondern auch den bislang geltenden Wärmedurchgangskoeffizienten, besser als U-Wert bekannt. Er beträgt maximal 0,24 Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin.Allerdings profitieren von dem Schlupfloch nur Sanierer, die freiwillig dämmen wollen, erklärt Michael Heide vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe in Berlin. Pflicht ist diese Sanierung zum Beispiel für Hausbesitzer, deren Putzfläche zu mehr als zehn Prozent schadhaft ist und bei denen im Zuge des Neuverputzens auch eine Dämmung gemacht werden muss.„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Hausbesitzer sagen: Eine Dämmung von zehn oder acht Zentimetern würde ich machen, mehr aber nicht“, berichtet Falk. Denn dickere Dämmstärken verringern die Dachüberstände, manche Eingangstreppe wird schmaler. Auch Fensterbänke und Regenrinnen müssten teils versetzt werden. Diese Kosten könnten Sanierer sich nun sparen und zu dünneren Dämmungen greifen, so das Argument der SAF. Die Unterschiede bei den Energieeinsparungen hielten sich bei den letzten Zentimetern auch in Grenzen: „Die ersten Zentimeter an der Fassade bringen die meiste Einsparung“, erklärt Heide. Der Unterschied von 8 zu 16 Zentimeter Dämmstärke mache daher nicht 50 Prozent, sondern etwa 30 Prozent aus.Andere Experten halten hingegen wenig von dünneren Dämmmaterialien: Solche Platten seien sehr oft unwirtschaftlich, und den geringeren Investitionskosten stehen deutlich höhere Heizkosten gegenüber, sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau. Ähnlich argumentiert auch Philipp Mahler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: „Der Mehraufwand, den man mit einer dickeren Dämmstärke im Verhältnis zu den Gesamtkosten hat, ist minimal.“All das ist immer auch abhängig vom Dämmstoff selbst – denn jeder ist anders. Und es kommt auch darauf an, ob eine Matte, Platte oder Schüttung verwendet wird. Bei der Auswahl der Stoffe rät Heide daher, neben der Art und Dicke des Stoffes auch den Lambda-Wert zur Wärmeleitfähigkeit zu beachten. Je kleiner der Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmung – und desto dünner kann sie auf die Fassade gebracht werden. Der Wert der derzeit gebräuchlichsten Materialien liegt laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband zwischen 0,025 und 0,040 Watt pro Meter und Kelvin (W/mK). dpa

Umbauen & Renovieren

10.11.2016 10:00 Uhr

Schlupfloch bei Fassadendämmung – So gehen Hausbesitzer vor

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Die Dicke der Dämmstoffe für die Hauswand ist bei Pflichtsanierungen in der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben. Für jene, die freiwillig sanieren wollen, wurde jetzt ein Schlupfloch bekannt. Foto: Gabbert/dpa

Nur mit Zustimmung lackieren


Was müssen Mieter beachten, wenn der Lack an Holztüren und Fensterrahmen abblättert? Anders als beim Streichen gilt beim Lackieren: Ohne Zustimmung des Vermieters ist der Mieter dazu nicht berechtigt. Denn ein andersfarbiger Lack lässt sich nicht einfach überlackieren, er muss erst durch Abschleifen entfernt werden. Hierbei kann aber unter Umständen die Substanz der Tür verletzt werden – der Vermieter muss also um Erlaubnis gefragt werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Vermieter können von ihren Mietern außerdem verlangen, dass diese Fensterrahmen und Türen aus Holz nur in dem Farbton lackieren, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war. Um kein Risiko einzugehen, sollte man sich am besten von einem Profi helfen lassen. Die Handwerker wissen meist am besten, wie sie alte Türen und Fenster wieder hübsch aussehen lassen können.

Sind Holztüren oder Fensterrahmen jedoch gestrichen, steht es dem Mieter in der Regel frei, in welchem Farbton er sie während der Mietzeit streicht. Hier kann der Vermieter vertraglich nur verlangen, dass sie bei Rückgabe den ursprünglichen oder alternativ einen hellen, neutralen Farbton aufweisen. Doch Vorsicht: Wer auffällige, knallige Farbtöne verlangt, muss wissen: Eine Beseitigung kann der Vermieter dann sogar ohne entsprechende Vereinbarungen verlangen. dpa

Ausreichend Steckdosen einplanen

Wie viele Steckdosen sind im Neubau oder nach einer Sanierung im Altbau ausreichend? Die Richtlinie RAL-RG 678 kann Bauherren bei der Planung als Grundlage dienen. Die Initiative Elektro+ in Berlin rät zu mindestens Ausstattungsstufe zwei der Richtlinie. Diese sieht etwa in einer Küche mit 12 bis 20 Quadratmetern mindestens 18 Steckdosen und 3 Anschlüsse für Leuchten vor. In einem angrenzenden Esszimmer kommen am besten 16 Steckdosen und ebenfalls 3 Anschlüsse für Leuchten hinzu. Die Richtlinie umfasst Auflistungen für eine Mindest-, Standard- und Komfortausstattung für jeden Wohnbereich. Bei der Planung hilft es aber auch, sich realistisch zu überlegen, was man an die Steckdosen anschließen möchte. dpa

 

Gut beleuchtet

Eine neue Küche auszusuchen, ist manchmal gar nicht so einfach. Müssen doch zahlreiche Details bedacht werden. Leuchten über einer Arbeitsplatte in der Küche zum Beispiel sollten in einem Abstand von mindestens 50 Zentimetern hängen. Das empfiehlt das Branchenportal Licht.de. Auf diese Weise bleibt genug Platz zum Arbeiten. Zur Platte des Esstisches liegt der Abstand dagegen optimalerweise bei etwa 60 Zentimetern. Der Blickkontakt zu den Sitznachbarn bleibt so möglich, und die Leuchten blenden nicht. dpa