Nur alle 17 Jahre werden Menschen in der Regel mit einem Todesfall im nahen Familien- oder Freundeskreis konfrontiert. Da ist es kein Wunder, dass Menschen bei der Beauftragung einer Bestattung ein wesentlich geringeres Preisgefühl haben als bei Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfes. Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter, muss sich auch immer wieder mit vielen Irrtümern rund um das Thema Bestattung auseinandersetzen. Deshalb will er aufklären.
„Eine Erdbestattung ist teurer als eine Feuerbestattung“
Die Bestattungsform sollte man aufgrund der persönlichen Überzeugung entscheiden und nicht nur aufgrund des Preises. Zwar sei die Feuerbestattung besonders bei den späteren Kosten wie der Grabpflege oft etwas günstiger, doch die Erdbestattung müsse nicht zwangsläufig teurer sein. Kosten wie etwa für die hygienische Versorgung des Verstorbenen und weitere Dienstleistungen des Bestatters seien in beiden Fällen gleich.
„Im Internet kann man Preise gut vergleichen“
Preisvergleiche sind wichtig, sagt Stephan Neuser, doch gebe es immer auch starke regionale Unterschiede – besonders was Friedhöfe, Friedhofsgebühren, Grabpflege und andere Leistungen im Zusammenhang mit der Bestattung angeht. Diese regionalen Gegebenheiten kennen Bestatter vor Ort besser. Pauschalangebote „all inclusive“ seien mit Vorsicht zu genießen: Es bestehe die Gefahr von unseriösen Praktiken wie dem Verzicht, einen Verstorbenen würdig einzubetten, zu waschen und hygienisch zu versorgen. Am besten lasse man sich schon zu Lebzeiten im Rahmen der Bestattungsvorsorge von ortsansässigen Bestattern gründlich beraten.
„Ich lasse mich anonym bestatten und möchte meinen Kindern nicht zur Last fallen“
Manche ältere Menschen würden aus einer falsch verstandenen Rücksicht meinen, damit ihren Kindern einen Gefallen zu tun. Das Gegenteil sei der Fall: „Menschen brauchen, gerade wenn sie weit entfernt wohnen, Orte, die an die Kindheit, die Verwandten und die Vorfahren erinnern“, sagt Stephan Neuser. Auf vielen Friedhöfen gebe es pflegefreie Gemeinschaftsgrabanlagen. Sie machten eine individuelle Grabpflege entbehrlich, ohne die Toten im anonymen Nichts der grünen Wiese verschwinden zu lassen. Auch die Bestattung von Urnen in Wäldern solle überlegt werden. Erreichbarkeit des Grabes und Barrierefreiheit für Hinterbliebene seien auf dem Friedhof besser gewährleistet.
„Eine Trauerfeier ist nicht nötig“
Auch wenn man sich mit dem Verstorbenen zu Lebzeiten schwer getan hat, ist eine Trauerfeier ein guter Dienst, und das auch für einen selber, rät Stephan Neuser. Zudem verwehre man durch den Verzicht auf eine Trauerfeier Fernstehenden einen Abschied. Auf eine Trauerfeier zu verzichten, um alte Rechnungen zu begleichen, erweist sich auf lange Sicht als Bumerang, so Stephan Neuser. Für eine ehrliche und würdige Bestattung gebe es keine zweite Chance. DK
Die Kosten für den Abschied
Wie setzen sich die Bestattungskosten zusammen? Bestatter sind verpflichtet, den Kunden auf Wunsch einen transparenten Kostenvoranschlag zu erstellen.
Das Angebot setzt sich dabei aus drei Kostenblöcken zusammen: 1. den eigenen Dienstleistungen und Lieferungen eines Bestattungsunternehmens; 2. Fremdleistungen wie Trauerdruck, Trauerredner, musikalische Begleitung, Blumenschmuck usw. sowie 3. Friedhofsgebühren und sonstige Gebühren/Entgelte (sogenannte durchlaufende Posten).
Bei der Bestattung handele es sich um eine sehr individuelle und hochkomplexe Dienstleistung, für die eine seriöse und eingehende Beratung nötig sei, erklärt der Bundesverband Deutscher Bestatter. Vergleichsportale im Internet könnten kaum zu einer Preistransparenz beitragen. Denn ohne genaue Informationen zum Sterbefall könne kein seriöses Unternehmen einen Festpreis vorab nennen. DK
TRAUERFLOR AM AUTO
Egal, ob er nur auf der Fahrt zur Beerdigung oder etwas länger bleibt: Manche Angehörige und Freunde von Verstorbenen binden einen kleinen Trauerflor ans Auto – worauf ist dabei zu achten? So ein schwarzes Schleifchen an Antenne, Türgriff oder Außenspiegel ist rechtlich nicht zu beanstanden, erklärt der TÜV Rheinland. Der Flor darf nur nicht die Sicht des Fahrers stören und weder Beleuchtung noch Kennzeichen des Autos verdecken. Ein Tipp: Sitzt die Dachantenne weit hinten, sollte ein dort angebrachtes Band nicht so lang sein, dass es sich im Gestänge des hinteren Scheibenwischers verfangen könnte. dpa
RECHT AUF INFO
Nahe Angehörige haben Anspruch darauf zu erfahren, wann und wo Familienmitglieder bestattet werden. Angehörige, die eine Teilnahme verhindern möchten, aber auch Friedhofsverwaltungen müssen Auskunft erteilen, erklärt die Verbraucherinitiative Aeternitas e. V.. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Teilnahme den Wünschen Verstorbener entgegensteht. DK