Kinder trauern anders als Erwachsene. Wenn ein naher Verwandter gestorben ist, sind sie mal traurig, dann spielen sie wieder als wäre nichts gewesen. „Man könnte sagen, Kinder springen durch Trauerpfützen, während Erwachsene durch Trauerseen waten“, beschreibt es Diplom-Psychologin Dr. Franziska Röseberg im Apothekenmagazin „Baby und Familie“. Der Unterschied erklärt sich dadurch, dass Kinder oft im Jetzt leben und den Verlust von einem auf den anderen Moment nicht mehr spüren. Es kann helfen, wenn Erwachsene dies benennen und Kinder ermutigen, etwa so: „Es ist gut, dass wir auch fröhlich sind und dass du Spaß mit deinen Freunden beim Spielen hast.“
Für trauernde Kinder emotional verfügbar zu sein und eine gute Kommunikation sind wichtig, damit sie den Tod eines geliebten Menschen auf Dauer gut verarbeiten können. „Wenn Kinder gut begleitet werden, können sie irgendwann die Erfahrungen als Teil ihrer Lebensgeschichte sehen und dennoch glückliche Erwachsene werden“, sagt Franziska Röseberg, die lange im Bonner Kindertrauerprojekt „Trau dich trauern“ gearbeitet hat.
Selbst der Tod eines Eltern teils führe dann nicht zwangsläufig in ein unglückliches Leben, so Röseberg. Zu einer guten Trauerarbeit zählt es auch, dass Kinder im Traueralltag nicht ausgeschlossen werden. Man darf sie durchaus mit zum Bestatter nehmen, rät die Expertin. DK
Frühzeitig eigene Wünsche festhalten
Die Bestattungsverfügung macht es möglich – Sie darf aber nicht im Testament enthalten sein
Um es Angehörigen zu erleichtern, im Falle einer schweren Krankheit die richtigen Entscheidungen zu treffen, und damit der eigene Wille gewahrt bleibt, nutzen immer mehr Menschen eine Patientenverfügung. Da ist es nur konsequent, auch für die letzte Ruhe vorzusorgen, und das geht mit einer Bestattungsverfügung.
In der Verfügung lässt sich bindend dokumentieren, ob eine Erd-, Feuer- oder Sonderform der Bestattung gewählt wird und wo sie erfolgen soll. Viele Satzungen althergebrachter Friedhöfe schreiben vor, dass Gräber gepflegt werden müssen. Hier kann gegebenenfalls ein Friedhofsgärtner beauftragt werden. Ist in der Verfügung bereits ein pflegefreies Grab vereinbart, fallen nur Kosten zu Beginn der Nutzung an. In der Bestattungsverfügung lässt sich aber auch festlegen, ob eine Traueranzeige in der Zeitung erscheinen soll, wie man sich die Gestaltung der Trauerfeier vorstellt, ob die Beisetzung im großen oder kleinen Kreis erfolgen soll. Es kann auch eine Vertrauensperson, die bei Unstimmigkeiten entscheiden soll, benannt werden. Gegebenenfalls kann die Person sich auch über den Tod hinaus um ein geliebtes Haustier kümmern. Wichtig ist es, dass die Bestattungsverfügung möglichst handschriftlich festgehalten und nicht im Testament enthalten ist, da dieses erst Wochen nach der Beerdigung eröffnet wird.
Daneben stellt sich auch die Frage nach den Kosten. Lieber Geld ansparen oder eine Sterbegeldversicherung abschließen? Jetzt schon ein Grab kaufen? Kompetente Bestatter vor Ort helfen, die Kosten und Bestattungsmöglichkeiten besser einzuordnen. akz-o