Wie setzen sich die Bestattungskosten zusammen? Bestatter sind verpflichtet, den Kunden auf Wunsch einen transparenten Kostenvoranschlag zu erstellen. Das Angebot setzt sich dabei aus drei Kostenblöcken zusammen: 1. den eigenen Dienstleistungen und Lieferungen eines Bestattungsunternehmens; 2. Fremdleistungen wie Trauerdruck, Trauerredner, musikalische Begleitung oder Blumenschmuck usw. sowie 3. Friedhofsgebühren und sonstige Gebühren/Entgelte.
Bei der Bestattung handele es sich umeine sehr individuelle und hochkomplexe Dienstleistung, für die eine seriöse und eingehende Beratung nötig sei, erklärt der Bundesverband Deutscher Bestatter. Vergleichsportale im Internet könnten kaum zu einer Preistransparenz beitragen. Denn ohne genaue Informationen zum Sterbefall könne kein seriöses Unternehmen einen Festpreis vorab nennen. DK
Recht auf Information
Nahe Angehörige haben Anspruch darauf zu erfahren, wann und wo Familienmitglieder bestattet werden. Angehörige, die eine Teilnahme verhindern möchten, aber auch Friedhofsverwaltungen müssen Auskunft erteile Ausnahme besteht nur, wenn eine Teilnahme den Interessen oder Wünschen Verstorbener entgegensteht. Dies ergibt sich aus einem von Aeternitas e. V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur, veröffentlichten Rechtsgutachten. DK