Pflege zu Hause: Das ist die kostengünstigste Lösung. Die Pflegeversicherung zahlt bei der Betreuung durch Angehörige ein vom Pflegegrad abhängiges Pflegegeld direkt an den Versicherten. Dieser kann über die Verwendung der Mittel frei entscheiden. Unter Umständen hat die Pflegeperson sogar einen Anspruch auf Leistungen zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mit Pflegegrad zwei bis fünf in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig und mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, gepflegt wird.Pflege mit dem Pflegedienst: Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, aber professionelle Unterstützung benötigt, kann einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Er bietet neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und der Hilfe bei der Haushaltsführung zusätzlich auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen an.
Ob zu Hause, ambulant oder im Heim – die Pflege von Angehörigen stellt meist die ganze Familie vor eine echte Herausforderung. Doch egal, für welches Modell man sich entscheidet, es gibt viele Möglichkeiten, sich Unterstützung und Hilfe zu holen. Mit welcher finanziellen Unterstützung Patienten rechnen können,hängt laut ARAG-Versicherung vom Pflegegrad ab. Dabei geht es um bis zu rund 2000 Euro monatlicher Pflegeleistung.
Auch hierbei richtet sich die Höhe der finanziellen Unterstützung nach dem Pflegegrad des Patienten. Der Pflegebedürftige erhält dann sogenannte Kombinationsleistungen, das heißt, das Pflegegeld wird nach Abzug der Kosten für den ambulanten Pflegedienst nur noch anteilig ausgezahlt.
Pflege im Heim: Ist Pflege in den eigenen vier Wänden nicht oder nicht mehr möglich, stellt sich die Frage, ob die Pflege im Heim in Frage kommt. Oder in einer seniorengerechten Wohnung, in der betreutes Wohnen angeboten wird. Eine Pflege im Heim ist sicherlich die teuerste Variante.
Wenn die Kosten für die Pflege durch die gesetzliche Pflegeversicherung und eventuell durch eine private Zusatzversicherung nicht abgedeckt werden, kommen möglicherweise Kosten auf die Angehörigen zu.
Bevor die Kinder für Unterhaltszahlungen herangezogen werden, müssen die Eltern im eigenen Pflegefall sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente und der Pflegeversicherung, aber auch aus ihrem Vermögen ausgeben.
Lediglich ein Schonbetrag von derzeit 5000 Euro zuzüglich weiterer 5000 Euro für den Ehegatten muss nicht eingesetzt werden. Haben die Eltern Anspruch auf Grundsicherung im Alter, müssen sie sie auch beantragen – diese Einkünfte haben Vorrang vor dem Unterhalt durch die Kinder.
Pflegegutachten: Für gesetzlich Versicherte ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung( MDK)für die Pflegebegutachtung zuständig, bei Privatversicherten übernimmt Medicproof die Erstellung von Pflegegutachten. Die Leistungen, die Betroffene erhalten, richten sich nach dem Schweregrad der Beeinträchtigung und der Art der Pflege. Es kommt auch darauf an, ob sie durch Angehörige oder einen professionellen Pflegedienst gepflegt werden oder ob sie dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht sind.
So wird bewertet: Es gibt fünf Pflegegrade. Grundsätzlich geht es bei der Begutachtung um die Frage, wie selbstständig die Antragsteller ihren Alltag noch bewältigen können. Dabei prüfen die Gutachter den Bedarf in sechs verschiedenen Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte und die Bewältigung sowie der selbstständige Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen. Anhand einer Punkte-Skalavon0bis 100 wird dann der Pflegegrad ermittelt.
Das maximale Pflegegeld für häusliche Pflege liegt zur Zeit bei901Euromonatlich.Zudem weisen die ARAG-Experten darauf hin, dass Pflegebedürftige grundsätzlich einen Anspruch auf 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel wie etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel haben.
Telefonisch beraten lassen können sich Angehörige bei ihren Pflegekassen. Die haben in der Regel Pflegeberater, die unverbindlich und oft kostenlos beraten.
Telefongespräch statt Hausbesuch: Aufgrund des Ansteckungsrisikos mit dem Coronavirus werden derzeit in der Regel keine persönlichen Pflegebegutachtungen im Rahmen von Hausbesuchen durchgeführt. Stattdessen werden Antragsteller beziehungsweise deren Bezugsperson nun telefonisch interviewt. Ein vorab zugesandter beziehungsweise zum Herunterladen bereitgestellter Fragebogen soll helfen, sich vorzubereiten. Das Gutachten wird auf Basis des Gesprächs und nach Aktenlage erstellt, also nach Unterlagen wie dem Antrag auf Pflegeleistung und etwa Kopien von Arztbefunden, Attesten oder Krankenhausberichten.
Risiken des Telefoninterviews: Das persönliche Kennenlernen bleibt in telefonischen Interviews weitgehend auf der Strecke.Und so birgt die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit das Risiko einer Fehleinschätzung. Daher raten die Experten, sich intensiv auf das Interview vorzubereiten und sich Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder Pflegekräfte zu holen.
Widerspruch einlegen: Sollten Betroffene nicht mit dem Ergebnis des Gutachtens einverstanden sein, können sie nach Auskunft der ARAG-Experten innerhalb eines Monats schriftlich bei ihrer Pflegekasse Widerspruch einlegen. DK
Heute ist der Tag der Pflege
Wenn es eine Berufsgruppe gibt, die als zukunftssicher bezeichnet werden kann, dann die Pflegeberufe. Knapp zehn Millionen Bundesbürger werden 2050 über 80 Jahre alt sein, prognostiziert das Statistische Bundesamt. Und obwohl ältere Menschen dank guter Gesundheitsversorgung immer länger fit und selbstständig sind, sind die meisten früher oder später auf Pflege angewiesen.
Bis 2035 fehlen bis zu 150 000 Pflegekräfte
„Pflegekräfte haben heute schon die Wahl zwischen vielen offenen Stellen“, erklärt Petra Timm, Pressesprecherin des Personaldienstleisters Randstad Deutschland.
„Und das wird auch so bleiben: Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln schätzt, dass in Deutschland bis zum Jahr 2035 bis zu 150 000 Fachkräfte in der Pflege fehlen werden.“
In besonderem Maße systemrelevant
Der Internationale Tag der Pflege wirbt deshalb jährlich am 12. Mai um Anerkennung für die Berufsgruppe. Egal ob in Krankenhäusern, Seniorenheimen oder in der häuslichen Pflege: Pflegefachkräfte üben verantwortungsvolle Tätigkeiten aus, die menschliches Einfühlungsvermögen ebenso erfordern wie fachliches Know-how.
Dass die Pflegefachkräfte in besonderem Maße systemrelevant sind, hat nicht erst die Corona-Pandemie gezeigt. txn