Anzeige

Flexible Ausbildung|Pflegefachkräfte erwerben ein breites Wissen

Flexible Ausbildung

Die Ausbildungsordnung zur Pflegefachkraft wurde 2020 vereinheitlicht. Sie ähnelt nun einer dualen Ausbildung, Praxis und Theorie werden gleichermaßen gelehrt. Foto: piksel/123rf/randstad

Die Ausbildungsordnung zur Pflegefachkraft wurde 2020 vereinheitlicht. Sie ähnelt nun einer dualen Ausbildung, Praxis und Theorie werden gleichermaßen gelehrt. Foto: piksel/123rf/randstad

25.05.2022

Menschen beruhigen und manchmal trösten, Medikamente verabreichen, bei der Körperpflege helfen und mit Ärzten sprechen: Wer in der Pflege arbeitet, braucht neben fachlichem Know-how auch Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeiten. Der Beruf ist anspruchsvoll und vielseitig, darauf nimmt seit 2020 auch die Ausbildungsordnung Rücksicht: Während vorher die Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpfleger getrennt ausgebildet wurden, gibt es mittlerweile die einheitliche dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann. In den ersten beiden Jahren stehen Inhalte auf dem Lehrplan, die für alle Pflegeberufe relevant sind: medizinisches Wissen und pflegerische Basics, aber auch Kommunikation mit Pflegebedürftigen und Ärzten.Die Auszubildenden schnuppern dabei auch praktisch in unterschiedliche Pflegebereiche hinein. Sie lernen beispielsweise die Arbeit in Seniorenheimen und in psychiatrischen Einrichtungen oder im Krankenhaus kennen. Das vielfältige Wissen sorgt dafür, dass Pflegefachkräfte beruflich sehr flexibel sind.

Menschen beruhigen und manchmal trösten, Medikamente verabreichen, bei der Körperpflege helfen und mit Ärzten sprechen: Wer in der Pflege arbeitet, braucht neben fachlichem Know-how auch Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeiten. 

Wer möchte, kann sich im dritten Jahr dennoch auf Altenpflege oder Kinderkrankenpflege spezialisieren; alle anderen führen die Ausbildung genauso breit aufgestellt zu Ende.

„Die Ausbildung ist seit 2020 kostenlos und es gibt eine Ausbildungsvergütung“, erklärt Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad Deutschland, „mit ihrem Nebeneinander von Praxis im Ausbildungsbetrieb und Theorie in der Schule ähnelt die Pflegeausbildung einer dualen Ausbildung.“

Wer sich für eine Karriere als Pflegefachkraft interessiert, sollte einen mittleren Schulabschluss mitbringen. Genauso wichtig sind allerdings das Interesse an Menschen und die Lust darauf, mit anderen zusammenzuarbeiten. Denn Pflege ist nicht nur abwechslungsreich und spannend, sondern auch eine „Teamsportart“. txn

Statt Rezept: Pflegefachkraft darf Hilfsmittel empfehlen

Neue Gesetzesgrundlage soll die Versorgung verbessern

Seit Jahresbeginn können auch Pflegefachkräfte Hilfs- und Pflegehilfsmittel, wie etwa einen Duschstuhl oder ein Pflegebett, empfehlen. Damit sollen die Versorgung Pflegebedürftiger verbessert und das Genehmigungsverfahren entbürokratisiert werden. Bisher war dafür ein ärztliches Attest notwendig. Darauf weist der Sozialverband VdK in der Mitgliederzeitung hin.

Der Bundestag hat im Juni 2021 das so genannte Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) verabschiedet. Dieses spricht ausgebildeten Pflegekräften mehr Kompetenzen bei der Versorgung Pflegebedürftiger mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln zu. Pflegefachkräfte dürfen diese nicht verordnen, sondern nur „empfehlen“. In der Praxis sollen diese Empfehlungen aber ähnlich behandelt werden wie eine Verordnung durch einen Haus- oder Facharzt.

Für Pflegebedürftige bedeutet das neue Gesetz, dass sie sich künftig den ein oder anderen Gang zum Arzt sparen können. Stattdessen erhalten sie die Empfehlung der Pflegefachkraft und leiten diese binnen zwei Wochen an den Leistungserbringer, beispielsweise das Sanitätshaus oder die Apotheke, weiter. Dieser stellt bei der Kranken- oder Pflegekasse einen schriftlichen Leistungsantrag. Die Genehmigung der Kasse sollte spätestens drei Wochen nach Einreichung der Empfehlung erfolgen. Pflegekräfte, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, kennen die Pflegesituation meist sehr gut und wissen, woran es mangelt oder wie der Alltag verbessert werden könnte.

Die empfohlenen Hilfsmittel beziehungsweise Pflegehilfsmittel sollen zur Linderung von Beschwerden oder zum Erhalt der Selbstständigkeit beitragen oder die Pflege erleichtern. Dazu zählen unter anderem Bade- und Duschhilfen, Kranken- und Behindertenfahrzeuge, Krankenpflegeartikel, Lagerungs-, Mobilitäts- und Toilettenhilfen und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Ist ein solches Hilfsmittel allerdings schon vorhanden, muss erst geprüft werden, ob es angepasst oder repariert werden kann.

Laut dem neuen Gesetz dürfen Empfehlungen ausschließlich Pflegefachkräfte aussprechen. Dazu zählen etwa Pflegefachfrauen und - männer, Altenpflegerinnen und -pfleger sowie Krankenpflegerinnen und -pfleger. Wichtig ist, dass sie auf dem dafür notwendigen Formular so konkret wie möglich beschreiben, in welchen Situationen das Hilfsmittel gebraucht wird. Dabei sollten sie nicht nur auf die Einschränkungen der oder des Betroffenen, sondern auch auf die noch vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten eingehen. DK