Menschen beruhigen und manchmal trösten, Medikamente verabreichen, bei der Körperpflege helfen und mit Ärzten sprechen: Wer in der Pflege arbeitet, braucht neben fachlichem Know-how auch Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeiten. Der Beruf ist anspruchsvoll und vielseitig, darauf nimmt seit 2020 auch die Ausbildungsordnung Rücksicht: Während vorher die Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpfleger getrennt ausgebildet wurden, gibt es mittlerweile die einheitliche dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann. In den ersten beiden Jahren stehen Inhalte auf dem Lehrplan, die für alle Pflegeberufe relevant sind: medizinisches Wissen und pflegerische Basics, aber auch Kommunikation mit Pflegebedürftigen und Ärzten.Die Auszubildenden schnuppern dabei auch praktisch in unterschiedliche Pflegebereiche hinein. Sie lernen beispielsweise die Arbeit in Seniorenheimen und in psychiatrischen Einrichtungen oder im Krankenhaus kennen. Das vielfältige Wissen sorgt dafür, dass Pflegefachkräfte beruflich sehr flexibel sind.
Menschen beruhigen und manchmal trösten, Medikamente verabreichen, bei der Körperpflege helfen und mit Ärzten sprechen: Wer in der Pflege arbeitet, braucht neben fachlichem Know-how auch Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeiten. Der Beruf ist anspruchsvoll und vielseitig, darauf nimmt seit 2020 auch die Ausbildungsordnung Rücksicht: Während vorher die Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpfleger getrennt ausgebildet wurden, gibt es mittlerweile die einheitliche dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann. In den ersten beiden Jahren stehen Inhalte auf dem Lehrplan, die für alle Pflegeberufe relevant sind: medizinisches Wissen und pflegerische Basics, aber auch Kommunikation mit Pflegebedürftigen und Ärzten.
Wer möchte, kann sich im dritten Jahr dennoch auf Altenpflege oder Kinderkrankenpflege spezialisieren; alle anderen führen die Ausbildung genauso breit aufgestellt zu Ende.
„Die Ausbildung ist seit 2020 kostenlos und es gibt eine Ausbildungsvergütung“, erklärt Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad Deutschland, „mit ihrem Nebeneinander von Praxis im Ausbildungsbetrieb und Theorie in der Schule ähnelt die Pflegeausbildung einer dualen Ausbildung.“
Wer sich für eine Karriere als Pflegefachkraft interessiert, sollte einen mittleren Schulabschluss mitbringen. Genauso wichtig sind allerdings das Interesse an Menschen und die Lust darauf, mit anderen zusammenzuarbeiten. Denn Pflege ist nicht nur abwechslungsreich und spannend, sondern auch eine „Teamsportart“. txn
Zuschuss für Heimbewohner
Seit Januar mehr Hilfe beim Eigenanteil
Wer im Pflegeheim lebt, erhält Geld von der Pflegeversicherung, muss aber für Unterkunft, Verpflegung und einen Teil der Pflegekosten selbst aufkommen. Und dies wird von Jahr zu Jahr teurer: Der vom Heimbewohner zu zahlende Anteil beträgt im Bundesdurchschnitt mittlerweile 2149 Euro pro Monat. Das können viele Pflegebedürftige nicht aufbringen. Um den finanziellen Druck zu verringern, wurde mit der Pflegereform zum Jahresbeginn ein neuer Leistungszuschlag eingeführt.
„Das heißt, dass die Pflegeversicherung im ersten Jahr des Heimaufenthalts fünf Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils übernimmt“, erklärt Frank Herold von „compass private pflegeberatung“, die im Auftrag des Verbandes der privaten Krankenversicherungen tätig ist.
Doch wie viel spart ein Pflegeheimbewohner dadurch konkret? „Das ist kaum konkret zu benennen, da die Eigenanteile von Heim zu Heim variieren“, so der Pflegeexperte. Wichtig zu wissen: Der Zuschlag gilt nicht für Unterkunft und Verpflegung, sondern nur für den pflegebedingten Teil der Kosten, der zurzeit im Schnitt 919 Euro im Monat beträgt. Daran gemessen ergibt das eine mittlere Ersparnis von etwa 46 bis 643 Euro monatlich.
Die Aufenthaltsdauer wird ab der Heimaufnahme berücksichtigt, auch vor Inkrafttreten des Gesetzes. Wer also im Januar 2021 eingezogen ist, ist 2022 schon im zweiten Jahr. „Dabei gilt immer der komplette Monat, in dem man eingezogen ist, auch wenn der Einzug zum Beispiel am 29. Januar war“, ergänzt Frank Herold. Mehr Informationen gibt es im Internet unter www.pflegeberatung.de.
Um den Zuschlag zu erhalten, müssen Pflegebedürftige nicht selbst aktiv werden. „Der Kostenträger sollte das eigentlich von sich aus berücksichtigen. Gibt es 2022 keine Veränderung in der Abrechnung, sollten Betroffene eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen“, rät Herold. Die compass-Hotline unter 0800-101-8800 steht dafür zur Verfügung. djd
Statt Rezept: Pflegefachkraft darf Hilfsmittel empfehlen
Neue Gesetzesgrundlage soll die Versorgung verbessern
Seit Jahresbeginn können auch Pflegefachkräfte Hilfs- und Pflegehilfsmittel, wie etwa einen Duschstuhl oder ein Pflegebett, empfehlen. Damit sollen die Versorgung Pflegebedürftiger verbessert und das Genehmigungsverfahren entbürokratisiert werden. Bisher war dafür ein ärztliches Attest notwendig. Darauf weist der Sozialverband VdK in der Mitgliederzeitung hin.
Der Bundestag hat im Juni 2021 das so genannte Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) verabschiedet. Dieses spricht ausgebildeten Pflegekräften mehr Kompetenzen bei der Versorgung Pflegebedürftiger mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln zu. Pflegefachkräfte dürfen diese nicht verordnen, sondern nur „empfehlen“. In der Praxis sollen diese Empfehlungen aber ähnlich behandelt werden wie eine Verordnung durch einen Haus- oder Facharzt.
Für Pflegebedürftige bedeutet das neue Gesetz, dass sie sich künftig den ein oder anderen Gang zum Arzt sparen können. Stattdessen erhalten sie die Empfehlung der Pflegefachkraft und leiten diese binnen zwei Wochen an den Leistungserbringer, beispielsweise das Sanitätshaus oder die Apotheke, weiter. Dieser stellt bei der Kranken- oder Pflegekasse einen schriftlichen Leistungsantrag. Die Genehmigung der Kasse sollte spätestens drei Wochen nach Einreichung der Empfehlung erfolgen. Pflegekräfte, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, kennen die Pflegesituation meist sehr gut und wissen, woran es mangelt oder wie der Alltag verbessert werden könnte.
Die empfohlenen Hilfsmittel beziehungsweise Pflegehilfsmittel sollen zur Linderung von Beschwerden oder zum Erhalt der Selbstständigkeit beitragen oder die Pflege erleichtern. Dazu zählen unter anderem Bade- und Duschhilfen, Kranken- und Behindertenfahrzeuge, Krankenpflegeartikel, Lagerungs-, Mobilitäts- und Toilettenhilfen und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Ist ein solches Hilfsmittel allerdings schon vorhanden, muss erst geprüft werden, ob es angepasst oder repariert werden kann.
Laut dem neuen Gesetz dürfen Empfehlungen ausschließlich Pflegefachkräfte aussprechen. Dazu zählen etwa Pflegefachfrauen und - männer, Altenpflegerinnen und -pfleger sowie Krankenpflegerinnen und -pfleger. Wichtig ist, dass sie auf dem dafür notwendigen Formular so konkret wie möglich beschreiben, in welchen Situationen das Hilfsmittel gebraucht wird. Dabei sollten sie nicht nur auf die Einschränkungen der oder des Betroffenen, sondern auch auf die noch vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten eingehen. DK