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Zu Hause oder im Heim?|Wissenswertes über die Pflege, Pflegestufen und Betreuung von Angehörigen

Zu Hause oder im Heim?

Ist Pflege daheim nicht oder nicht mehr möglich, stellt sich die Frage der Pflege im Heim. Foto: txn/kzenon/123rf/randstad

Ist Pflege daheim nicht oder nicht mehr möglich, stellt sich die Frage der Pflege im Heim. Foto: txn/kzenon/123rf/randstad

14.05.2021

- Pflege zu Hause: Das ist die kostengünstigste Lösung. Die Pflegeversicherung zahlt bei der Betreuung durch Angehörige ein vom Pflegegrad abhängiges Pflegegeld direkt an den Versicherten. Dieser kann über die Verwendung der Mittel frei entscheiden. Unter Umständen hat die Pflegeperson sogar einen Anspruch auf Leistungen zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mit Pflegegrad zwei bis fünf in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig und mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, gepflegt wird.

Ob zu Hause, ambulant oder im Heim – die Pflege von Angehörigen stellt meist die ganze Familie vor eine echte Herausforderung. Doch egal, für welches Modell man sich entscheidet, es gibt viele Möglichkeiten, sich Unterstützung und Hilfe zu holen. Mit welcher finanziellen Unterstützung Patienten rechnen können,hängt laut ARAG-Versicherung vom Pflegegrad ab.

- Pflege mit dem Pflegedienst: Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, aber professionelle Unterstützung benötigt, kann einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Er bietet neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und der Hilfe bei der Haushaltsführung zusätzlich auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen an. Auch hierbei richtet sich die Höhe der finanziellen Unterstützung nach dem Pflegegrad des Patienten.

- Pflege im Heim: Ist Pflege in den eigenen vier Wänden nicht oder nicht mehr möglich, stellt sich die Frage, ob die Pflege im Heim in Frage kommt. Oder in einer seniorengerechten Wohnung, in der betreutes Wohnen angeboten wird. Eine Pflege im Heim ist sicherlich die teuerste Variante. Wenn die Kosten für die Pflege durch die gesetzliche Pflegeversicherung und eventuell durch eine private Zusatzversicherung nicht abgedeckt werden, kommen möglicherweise Kosten auf die Angehörigen zu. Bevor die Kinder für Unterhaltszahlungen herangezogen werden, müssen die Eltern im eigenen Pflegefall sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente und der Pflegeversicherung, aber auch aus ihrem Vermögen ausgeben. Lediglich ein Schonbetrag von derzeit 5000 Euro zuzüglich weiterer 5000 Euro für den Ehegatten muss nicht eingesetzt werden. Haben die Eltern Anspruch auf Grundsicherung, müssen sie sie auch beantragen – diese Einkünfte haben Vorrang vor dem Unterhalt durch die Kinder.

- Pflegegutachten: Für gesetzlich Versicherte ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung( MDK)für die Pflegebegutachtung zuständig, bei Privatversicherten übernimmt Medicproof die Erstellung von Pflegegutachten. Die Leistungen, die Betroffene erhalten, richten sich nach dem Schweregrad der Beeinträchtigung und der Art der Pflege. Es kommt auch darauf an, ob sie durch Angehörige oder einen professionellen Pflegedienst gepflegt werden oder ob sie dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht sind.

- So wird bewertet: Es gibt fünf Pflegegrade. Grundsätzlich geht es bei der Begutachtung um die Frage, wie selbstständig die Antragsteller ihren Alltag bewältigen können. Das maximale Pflegegeld für häusliche Pflege liegt zur Zeit bei 901 Euro monatlich. Zu dem weisen die ARAG-Experten darauf hin, dass Pflegebedürftige einen Anspruch auf 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel haben. Telefonisch beraten lassen können sich Angehörige bei ihren Pflegekassen. Die haben in der Regel Pflegeberater, die unverbindlich und meist kostenlos beraten. Sollten Betroffene nicht mit dem Gutachten einverstanden sein, können sie innerhalb eines Monats schriftlich bei ihrer Pflegekasse Widerspruch einlegen. DK

Alarmrufsysteme geben Sicherheit

Smarte Technik kann Senioren zu mehr Unabhängigkeit und Lebensqualität verhelfen. Intelligente Lösungen für ein sicheres Wohnumfeld stellt der kostenlose Ratgeber der Deutschen Seniorenliga „Mit Sicherheit zu Hause leben“ vor. Mit einer Checkliste kann die Wohnsituation auf Sicherheit überprüft werden. Smarte Alarmrufsysteme können etwa individuell den Gegebenheiten und Bedürfnissen angepasst werden. Sie kombinieren ein Notrufsystem mit Sensortechnik. Zur Grundausstattung gehören eine Basisstation, Sensoren, ein Alarmknopf und eine Freisprechfunktion für den Notfall. Der Ratgeber kann bei der Deutschen Seniorenliga e. V., Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn, bestellt werden. Weitere Infos unter www.mit-sicherheit-zuhause-leben.de. DK

Heute ist der „Tag der Pflege“

Knappzehn Millionen Bundesbürger werden im Jahr 2050 über 80 Jahre alt sein, prognostiziert das Statistische Bundesamt. Und obwohl ältere Menschen immer länger fit und selbstständig sind, sind viele früher oder später auf Pflege angewiesen. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln schätzt laut dem Personaldienstleister Randstad, dass bis 2035 bis zu 150 000 Fachkräfte in der Pflege fehlen werden. Der Internationale Tag der Pflege wirbt deshalb jährlich am 12. Mai um Anerkennung für die Berufsgruppe. Egal ob in Krankenhäusern, Seniorenheimen oder in der häuslichen Pflege: Pflegefachkräfte üben verantwortungsvolle Tätigkeiten aus, die Einfühlungsvermögen ebenso erfordern wie Know-how. Dass sie in besonderem Maße systemrelevant sind, hat nicht erst die Corona-Pandemie gezeigt. txn