Die Hofübergabe und die Klärung der Generationenfolge ist eine der wichtigsten Entscheidungen für den landwirtschaftlichen Betrieb und für die gesamte Familie. Ein oft vernachlässigter aber zentraler Aspekt ist der zwischenmenschliche Bereich, erklärt der Bayerische Bauernverband (BBV). Unerlässlich sei rechtzeitige und offene Kommunikation unter allen Beteiligten.Um die Übergabe konkret anzugehen, empfiehlt der BBV mindestens ein Jahr Vorlauf. Der Prozess mit ersten Vorüberlegungen und Vorabberatungen sollte jedoch drei bis fünf Jahre vorher beginnen.
Monetäre Gerechtigkeit ist bei einer Hofübergabe meist unmöglich. Mit allen ehrlich und fair umzugehen ist ein Muss für eine gute Übergabe. In gemeinsamen Gesprächen (gegebenenfalls auch Mediation) sollte man einen Konsens zwischen den Beteiligten finden. Damit die Existenz der Übergeber gesichert bleibt, sind Austragsleistungen unerlässlich. Dies sind insbesondere: Wohnungsrecht, Regelung der Nebenkosten (Gas, Wasser, Strom, Heizung, Müllabfuhr, Kaminkehrer), Taschengeld, Mitbenutzungsrecht und anderes. Die Leistungen werden zum sogenannten Leibgeding zusammengefasst und grundbuchlich abgesichert. Die Austragsleistungen müssen nach den Bedürfnissen der Übergeber und der Leistungsfähigkeit des Betriebes ermittelt werden und für beide Seiten angemessen sein – es gibt keine Pauschalwerte.
Erste Anlaufstelle für Beratung sind die BBV-Geschäftsstellen mit ihren geschulten Generationenfolgeberatern, Juristen und Mediatoren. Auch Mitarbeiter der BBV-Steuerberatung sowie der BBV-Service können eingebunden werden. Betriebswirtschaftliche Analysen bieten meist die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. DK
Abfindung zahlen?
Einfach ist die Hofübergabe an ein Einzelkind. Doch oft gibt es Geschwister. Für sie als sogenannte weichende Erben bedeutet dies zum Teil den „Verlust des Elternhauses“. Sie sehen auch den Vermögenswert und erwarten eine entsprechende Abfindung.
Rechtlich betrachtet, erklärt der Bayerische Bauernverband (BBV), haben weichende Erben zum Zeitpunkt der Hofübergabe keinen Anspruch auf eine „Abfindung“. Sie haben jedoch das Pflichtteilsrecht am Hof, falls der Übergeber innerhalb der nächsten zehn Jahre verstirbt. Der BBV empfiehlt, dass weichende Erben einen auf den Hof bezogenen Pflichtteilsverzicht erklären sollten. Dieser Verzicht wird zumeist in Verbindung mit einer Abfindungszahlung geleistet. Damit ist sichergestellt, dass auf den Übernehmer auch im Falle des plötzlichen Versterbens des Übergebers keine unerwarteten Forderungen zukommen.
Der Pflichtteilsverzicht sei jedoch kein Erbverzicht, betont der BBV. Kinder, die einen Pflichtteilsverzicht erklärt haben, können – wenn die Eltern das wollen – nach wie vor Erben werden. DK
Mit Gurt Traktor fahren
Das Anlegen des Sicherheitsgurtes ist auch in land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen vorgeschrieben. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hin. Unfälle mit Traktoren können jederzeit geschehen: bei Transport- und Ladearbeiten auf dem Betriebsgelände, bei der Arbeit auf dem Feld, im Wald, auf Baustellen oder in Grünanlagen. Insbesondere bei Arbeiten in Hanglagen oder beim Verdichten von Silage besteht erhöhte Umsturzgefahr. DK