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Mit Kaminfeuer Klima schützen und Kosten sparen|Herbstspräche

Mit Kaminfeuer Klima schützen und Kosten sparen

01.11.2019

Wenn die Temperaturen draußen langsam knackig werden, reiben sich Kaminbesitzer oft aufgeregt die Hände. Gerade wenn es richtig kalt ist, sorgt ein schönes warmes Kaminfeuer für echte Wohlfühlatmosphäre, vor allem auch in der jetzt beginnenden dunklen Jahreszeit.Das richtige Holz verwendenDamit im Kamin ein richtig schönes Feuer lodern kann, bedarf es zunächst einmal der passenden Holzart. In Deutschland ist die Zulassung von Brennstoffen durch die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) genau geregelt. Demnach ist nur naturbelassenes, stückiges Holz beziehungsweise Presslinge auf dessen Basis erlaubt. Absolut verboten ist dagegen das Verbrennen von behandeltem und lackiertem Holz, Abfällen, Kunststoff, Rindenbriketts, Sperrholz und verleimten Holz. Auch normales Altpapier – selbst wenn man es nur zum Anheizen benutzen möchte – ist kein zugelassener Brennstoff und gehört in die grüne Tonne.Im einschlägigen Fachhandel werden oftmals auch Braunkohlebriketts als gute Wärmequelle für Kaminöfen angepriesen. Für den Klimaschutz allerdings ein absolutes Unding! Holzbriketts oder noch besser reines Stückholz erfüllen ihren Zweck in jeglicher Hinsicht. In jedem Fall sollte man darauf achten, dass das Holz vor Gebrauch entsprechend gelagert wurde. Der Feuchtegehalt darf den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert von 25 Prozent nicht überschreiten. Andernfalls ist das Verbrennen nicht erlaubt und kann Ihre Feuerstätte und den Schornstein regelrecht verkleben.Aus diesem Grund sollte Holz zwischen zwei und drei Jahren an einem überdachten Ort an der frischen Luft gelagert worden sein. Tipp: Holzfeuchte-Messgeräte sind bereits zu relativ geringen Anschaffungskosten erhältlich.

Herbstspräche

31.10.2019 16:00 Uhr

Was beim Heizen mit Holz zu beachten ist und wie es sich mit der gesetzlichen Austauschpflicht verhält

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Effizientes Heizen gelingt, wenn das richtige Holz verwendet wird und Kaminofenbesitzer Acht auf die Luftzufuhr geben. Foto: ENA

Richtig Anheizen

Zum Anzünden benötigt man neben etwa fingerdicken Anzündhölzern und ein paar schmaleren Holzscheiten auch ein geeignetes Anzündmittel. Hierfür empfehlen sich Experten zufolge Anzündwürfel, Anzündkissen oder Zündwolle-Anzünder. Von brennbaren Flüssigkeiten sollte man aufgrund der Verpuffungsgefahr auf alle Fälle absehen.

Je nach Kamin bieten sich zudem unterschiedliche Anzündarten an. Hat der Kamin, sprich die Feuerstelle einen Rost, empfiehlt es sich, von unten anzuzünden. Dazu werden die Anzündhölzer und der Anzünder auf den Kaminboden gelegt und die Holzscheite drüber geschichtet. Um eine ausreichende Sauerstoffzufuhr zu garantieren, sollte die Verbrennungsluftzufuhr anfangs maximal geöffnet werden. Ist kein Rost vorhanden, sollte das Feuer von oben angezündet werden. Bei dieser Variante legt man zuerst die Holzscheite auf den Boden und darüber die Anzündhölzer und Anzünder. Haben sich die Flammen im Ofen auf das gesamte Holz ausgeweitet, kann die Luftzufuhr wieder reduziert werden.

Sobald sich eine Grundglut gebildet hat, ist der Zeitpunkt zum ersten Holz nachlegen gekommen. Öffnet man dazu die Tür vorsichtig und schiebt die Nachlegescheite vorsichtig in die Glut, lässt sich verhindern, dass zu viel Rauch austritt. Ganz schlecht ist das Hineinwerfen, da gefährliche Glutstücke in den Raum gelangen könnten. Soll das nachgelegte Holz möglichst schnell Feuer fangen, kann man die Luftzufuhr wieder kurz öffnen. Sobald sich der Kaminabend dem Ende zuneigt, ist die Verbrennungsluftzufuhr vollständig zu schließen. Damit man lange Freude an seinem Kaminofen hat, sollte dieser regelmäßig gründlich gereinigt werden. Beherzigen Sie die oben genannten Empfehlungen und Tipps, heizen Sie effizient und sparen Brennstoff, schonen sowohl Ihren Schornstein als auch Ihre Feuerstätte und vermeiden darüber hinaus Nachbarschaftsbeschwerden! Tragen Sie aktiv zu Umwelt- und Klimaschutz bei!

Austauschpflicht von Holzöfen

Betagte Modelle sollten gegebenenfalls durch einen neuen, effizienten Ofen ersetzt werden. Im Fachhandel sind heutzutage auch Öfen in raumluftunabhängiger Betriebsweise sowie mit Partikelfilter erhältlich.

Im Hinblick auf einen Austausch spielen vor allem rechtliche Vorgaben eine wichtige Rolle. So müssen Öfen und Kamine inzwischen – je nach Baujahr – bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten. Für alte Öfen gelten Übergangsfristen, die je nach Typprüfung zwischen 2015 und 2025 auslaufen. Wann genau die Frist für Ihren Ofen ausläuft, müssen Sie von Ihrem bevollmächtigten Bezirkskaminkehrer feststellen lassen.

Der Ofen muss aber nicht zwangsläufig nach Ablauf der betroffenen Übergangsfrist außer betrieb genommen werden. Liegt eine nachträgliche Bescheinigung des Herstellers über die Einhaltung der Emissions-Grenzwerte vor, darf der Ofen weiter betrieben werden. Diese Typenprüfung liegt vor allem bei neueren Modellen vor. Auch kann der Ofenbetreiber die Emissionen an der installierten Anlage vom Kaminkehrermessen lassen.

Hält die Anlage dabei die Grenzwerte von Kohlenmonoxid (CO) 4 Gramm pro Kubikmeter sowie Staub 0,15 Gramm pro Kubikmeter ein, darf der Ofen ebenfalls weiter betrieben werden. Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, kann ein Staubabscheider nachgerüstet werden oder der Ofen ist still zulegen beziehungsweise der Heizeinsatz muss erneuert werden. Ausnahmen: Öfen, die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit darstellen, sind von der Nachrüstverpflichtung ebenso ausgenommen wie historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen.

Die ENA-Roth, EnergieBeratungsAgentur GmbH des Landkreises Roth, sowie die jeweiligen bevollmächtigten Bezirkskaminkehrer können Ihnen nähere Auskünfte geben.Auch erhalten Sie bei der ENA weiteres Informationsmaterial zum Thema. ENA

Nachrüstung

Je nach Baujahr müssen Öfen und Kamine Emissionsgrenzwerte einhalten. Für alte Öfen gelten Übergangsfristen. Liegt eine Typenprüfung der Feuerungsanlage vor, die zwischen 1. Januar 1985 und 31. Dezember 1994 vorgenommen wurde, ist der Zeitpunkt einer möglichen Außerbetriebnahme oder Nachrüstung am 31. Dezember 2020. Bei Typenprüfungen seit dem 1. Januar 1995 ist dieser Zeitpunkt zum Jahresende 2024. ENA