Nach der Ausbildung muss der Karriereweg längst nicht zu Ende sein. Wer aus seinem Beruf aufsteigen oder sich weiterentwickeln will, kann sich weiterbilden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf ihrem Portal „Planet-Beruf“ erklärt. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten der Weiterbildung. Eine Anpassungsweiterbildung dient dazu, berufliches Wissen aktuell zu halten und an neue Anforderungen anzupassen, heißt es in dem Beitrag. Dabei geht es zum Beispiel um Themen wie Digitalisierung.
Mit einer Aufstiegsweiterbildung erreichen Absolventen dagegen einen höheren anerkannten Berufsabschluss. Dazu zählen zum Beispiel die Abschlüsse als Techniker, Meister oder Fachwirt. Das ist für alle interessant, die zum Beispiel eine Führungsposition anstreben. Den Informationen zufolge muss man für die meisten Aufstiegsweiterbildungen zwischen ein und vier Jahren einplanen, je nachdem, ob man den Kurs in Voll- oder Teilzeit absolvieren möchte.
Auch die Kosten können sich nach Region, Bildungsträger und Art des Abschlusses unterscheiden, heißt es weiter. Interessierte sollten sich zu Fördermöglichkeiten beraten lassen. Die Bundesagentur für Arbeit bietet Beratungen gebührenfrei per Telefon unter der Nummer 0800/4555500 und über ihr Online-Kontaktformular an.
Einen ersten Überblick zu Fördermöglichkeiten kann man sich auch auf der Webseite der BA verschaffen. Zudem bietet die BA ein Online-Tool an, das beim Erkunden der eigenen Weiterbildungsinteressen unterstützen soll. dpa
Teilzeit-Studium: Das passende Modell finden
Viel Flexibilität gefragt – Berufsbegleitendes Studieren oder Fernstudium können manchmal die bessere Alternative sein
Mit einem Teilzeit-Studium lassen sich zum Beispiel Beruf und Hochschule vereinen. Dafür müssen Studierende aber durchaus flexibel sein. Manchmal kann ein berufsbegleitendes Studium die bessere Lösung sein, wie Studienberater empfehlen. Ob aus beruflichen oder privaten Gründen: Wer nicht in Vollzeit studieren möchte, kann an vielen staatlichen Universitäten und Hochschulen offizielle Teilzeitstudiengänge besuchen oder auf Antrag in Teilzeit studieren. Das erklärt Sabine Felkel aus der Zentralen Studienberatung der Universität Heidelberg auf dem Portal „abi.de“ der Bundesagentur für Arbeit. Die Studienzeit wird für Teilzeitstudierende in diesem Modell in der Regel gestreckt, man besucht weniger Kurse pro Semester als Vollzeitstudierende. Grundsätzlich handelt es sich dabei aber um dieselben Lehrveranstaltungen wie für Vollzeitstudierende, heißt es in dem Beitrag.
Dieses Modell eignet sich der Studienberaterin zufolge deshalb vor allem, wenn man den Alltag relativ flexibel gestalten kann – und zum Beispiel auch vormittags oder nachmittags Zeit für Lehrveranstaltungen hat. Ist man also beruflich tagsüber zu stark eingebunden, passt unter Umständen ein berufsbegleitender Studiengang besser. Hier finden die Veranstaltungen in der Regel abends, am Wochenende oder blockweise statt.
Noch unabhängiger lässt sich meist ein Fernstudium gestalten. Zeit und Dauer des Studiums ließen sich individuell an die jeweiligen Lebensumstände wie zum Beispiel berufliche oder familiäre Verpflichtungen anpassen, erklärt Sabine Felkel. Zum Teil können Fernstudiengänge auch komplett online und ortsunabhängig absolviert werden.
Wichtig zu wissen: Wer in Teilzeit studiert, hat keinen Anspruch auf staatliche Ausbildungsförderung wie BAföG. Zudem kann ein Teilzeitstudium auch Auswirkungen auf Krankenversicherung und Kindergeld haben. dpa
Beruflich fit dank staatlichem Zuschuss
Die Corona-Pandemie hat den Arbeitsmarkt ordentlich durchgerüttelt und den Trend zur Digitalisierung verstärkt. Eine Weiterbildung erweitert die eigenen beruflichen Optionen.
Was viele nicht wissen: Der Staat übernimmt über die Agentur für Arbeit bis zu 100 Prozent der Kosten einer Weiterbildung nicht nur für Arbeitslose oder Menschen in Kurzarbeit, sondern auch für regulär Beschäftigte. Voraussetzung: Die Berufstätigen üben eine Tätigkeit aus, die durch digitale Technologien ersetzt werden kann oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen ist oder sein könnte. Förderberechtigt sind zudem Personen, die sich angesichts des Fachkräftemangels in einem „Engpassberuf“ weiterqualifizieren möchten.
Grundlage einer solchen Förderung ist das 2020 in Kraft getretene Arbeit-vonmorgen-Gesetz. Es ergänzt das bereits länger bestehende Qualifizierungschancengesetz. Je nach Unternehmensgröße werden zwischen 25 und 100 Prozent der Weiterbildungskosten vom Staat bezuschusst. Grundsätzlich gilt: je kleiner der Betrieb, desto höher die staatliche Förderung. Der Träger der Weiterbildungsmaßnahme sowie die Weiterbildung selbst müssen allerdings von einer fachkundigen Stelle akkreditiert sein. djd