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Förderprogramme für Energieeffizienz|Lukrative Zuschüsse und günstige Förderdarlehen für energetische Modernisierung und Neubau

Förderprogramme für Energieeffizienz

Holz ist für Gebäude mit besonderem Charakter geeignet. Foto: djd/GD Holz/iStockphoto/dani3315

Holz ist für Gebäude mit besonderem Charakter geeignet. Foto: djd/GD Holz/iStockphoto/dani3315

23.11.2021

Jeder kann es spüren und fühlen, Gebäude mit gut gedämmten Bauteilen, wie zum Beispiel Dach, Gauben, Fenster, Türen, Außenwände usw. sind behaglich, es „zieht nicht“ – wir fühlen uns einfach wohl. Und der schöne Nebeneffekt – die Heizkosten sind niedrig und bleiben dauerhaft bezahlbar bis ins hohe Alter. Der Staat unterstützt derzeit jeden Bürger so gut wie noch nie im Rahmen der Bemühungen zum Klimaschutz, die Gebäude „energetisch fit zu machen“ beziehungsweise entsprechend dem neuesten Stand der Technik zu bauen.

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, und über die KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau, werden derzeit interessante Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen mit zusätzlichen sogenannten Tilgungszuschüssen für energetische Modernisierungsmaßnahmen oder für die Errichtung von sogenannten KfW-Effizienzhäusern bereitgestellt.  
  

In dem neuen Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz „BEG“, der KfW-Förderbank werden der Kauf eines sanierten KfW-Effizienzhauses, einer effizient sanierten Eigentumswohnung beziehungsweise energetische Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus oder auch die Errichtung eines Effizienzhauses so hoch wie noch nie gefördert. Voraussetzung: Die vorgegebenen technischen Mindestanforderungen an die jeweiligen energetischen Maßnahmen beziehungsweise an eine sogenannte KfW-Effizienzhaus-Klasse werden erfüllt. Sie können auswählen, ob Sie die Errichtung oder die Durchführung energetischer Maßnahmen an Ihrer Wohnung oder an Ihrem Gebäude mit einem zinsvergünstigten Darlehen mit lukrativen Tilgungszuschüssen finanzieren oder mit einem Zuschuss gefördert bekommen möchten.
    

Derzeit sind die Konditionen im KfW-Programm 261, für die Sanierung eines Bestandgebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus oder für die Errichtung eines KfW-Effizienzhauses wie folgt: Es kann ein KfW-Förderdarlehen von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit, mit einem Zinsangebot pro Jahr von derzeit 0,76 % effektiv, bei 10 Jahren Festzins und einem zusätzlichen Tilgungszuschuss, abhängig von der Effizienzhausklasse und ob Neubau oder Bestandsanierung, von 15 % bis 50 % der Darlehenssumme, beantragt werden. Alternativ können im KfW-Programmnummer 461, Zuschüsse von 15 % bis 50 % der Bruttoinvestitionskosten, maximal 75.000 € pro Wohneinheit, für Ihr geplantes KfW-Effizienzhaus beantragen werden.

Einzelmaßnahmen machen‘s

Vielfach kann ein Gebäude nicht komplett in einem Zug energetisch modernisiert werden. In diesen Fällen wird die Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen sehr interessant.

Im Förderprogramm, KfW-Programmnummer 262, „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ der KfW-Förderbank können sogenannte „Einzelmaßnahmen“, am Gebäude oder an Wohnungen mit einem Förderdarlehen von maximal 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr finanziert werden. Ein solches Förderdarlehen wird derzeit mit einem Effektivzinssatz von 0,76 %, bei 10 Jahren Festzins angeboten und Sie erhalten 20 % Tilgungszuschuss bezogen auf die Kreditsumme. Alternativ werden die Durchführung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen von der BAFA mit 20 % Zuschuss bis zu einer maximalen Investitionssumme von 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr bezuschusst.

Folgende energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden derzeit in der Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert: Dämmung der Außenwände, Austausch der Fenster- und Türelemente, Dämmung der Dachflächen gegebenenfalls mit Errichtung neuer Dachgaben. Alternativ können bei eigengenutzten Wohngebäuden die Investitionen in energetische Einzelmaßnahmen bei der Einkommenssteuer, auf der Grundlage des § 35c - Einkommenssteuergesetz, mit 20% bis zu einer maximalen Investitionssumme von 40.000 € verteilt auf drei Jahre, geltend gemacht werden.

Voraussetzungen für die Beantragung der Fördermittel ist, dass die nach BEG festgelegten technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Die Einhaltung der Anforderungen muss durch einen zugelassenen Energie-Experten(in) bestätigt werden. Die Aufwendungen eines qualifizierten zugelassenen Energie-Experten(in) zur energetischen Planung, Qualitätssicherung und Kontrolle der fachgerechten Umsetzung der energetischen Maßnahmen in Verbindung mit den oben erläuterten Förderprogrammen, werden zusätzlich mit 50 % der förderfähigen Kosten, bis maximal 10.000 € je Vorhaben, bezuschusst.

Lassen Sie sich von einemzugelassenen Energie-Experten/Energieberater(in) neutral beraten oder lassen sie für ihr Gebäude einen durch die BAFA mit bis zu 80 % der Kosten geförderten individuellen Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, erstellen. Mit einemanerkannten iSFP haben Sie zusätzlich die Möglichkeit für die Durchführung von Einzelmaßnahmen einen um 5% höheren Zuschuss zu beantragen. Sie finden die zugelassenen Energie-Experten(in) für die Förderprogramme unter folgender Internetadresse: www.energieeffizienz-experten.de. Grundsätzlich gilt für alle genannten Fördermöglichkeiten durch die KfW-Förderbank bzw. von der BAFA: Für die Gewährung von Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude sind die Anträge vor der Vergabe der Aufträge an die Fachfirmen zu stellen. Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Internetadressen: www.kfw.de oder www.bafa.de/beg.
  

Vortrag Solarthermie

Der Informationsvortrag „Solarthermie – mit erzeugter Wärme vom eigenen Dach unabhängiger werden von Energielieferungen“ zeigt Wege und Möglichkeiten zur eigenen thermischen Solaranlage auf und klärt die wichtigen Fragen rund um das Thema. Neben der Erläuterung technischer und rechtlicher Voraussetzungen werden Hinweise zur Planung, Auslegung und Wirtschaftlichkeit gegeben. Eine Veranstaltung für alle, die wissen müssen oder wollen, wie man das macht!

Weiteres Informationsmaterial rund um die Nutzung von Solarenergie erhalten Sie bei der ENA – unabhängige EnergieBeratungs-Agentur des Landkreises Roth GmbH.