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Weniger Unfälle|Ab Juli sind neue Assistenzsysteme Pflicht

Weniger Unfälle

Elektronische Helferlein: Mittlerweile assistieren immer mehr Systeme dem Mensch am Steuer. Foto: Hoppe, dpa

Elektronische Helferlein: Mittlerweile assistieren immer mehr Systeme dem Mensch am Steuer. Foto: Hoppe, dpa

18.04.2024

Autos werden immer sicherer. Verschiedene Assistenzsysteme unterstützen Fahrer dabei, weniger Unfälle zu verursachen. Das Antiblockiersystem ABS und der Schleuderschutz ESP etwa zählen schon seit fast einem Jahrzehnt zur Pflichtausstattung bei Autos. Bald kommen laut EU-Verordnung 2019/2144 neue Assistenten hinzu: seit dem 6. Juli 2022 für ganz neu entwickelte (typisierte) Autos und ab 7. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Pkw. 

Dazu zählen:
■ Hochentwickelter automatischer Notbremsassistent
■ Notfall-Spurhalteassistent
■ Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
■ Müdigkeitswarner, Aufmerksamkeitsüberwachung
■ Rückfahrassistent
■ Abbiegeassistent und Kollisionswarner
■ Datenaufzeichnung bei Unfällen (Blackbox)
■ Notbremslicht
■ Erweiterter Kopfaufprallschutzbereich

Die neuen Assistenten sollen die Sicherheit in Autos und für andere Verkehrsteilnehmer weiter erhöhen und werden von Experten begrüßt. Etwa von Andreas Rigling, der das Testzentrum Mobilität und aktive Fahrzeugsicherheit beim ADAC leitet. Systeme wie der ISA fordern allerdings eine Anpassung des Fahrers. „Wenn das Geschwindigkeitslimit bei 50 km/h liegt, dann warnt das Auto bei Geschwindigkeit über 50 km/h und nicht etwa erst bei 55 oder 60 km/h. Darauf müssen sich Autofahrer einstellen“, sagt Rigling. Grundsätzlich hält er ESP für unverzichtbar. Aber auch Notbremsassistent und Spurhalteassistent sollten in Autos integriert sein, weswegen Autokäufer beim Gebrauchtkauf oder bei noch nicht so neuen Modellen auf solche Systeme achten sollten.

Beim Neuwagenkauf sollten Käufer Systeme im Zweifel mitbestellen, die erst ab Juli 2024 Pflicht werden.„Jeder Unfall ist einer zu viel. Sachschäden sind oft durch Versicherungen abgedeckt, doch schwere Verletzungen oder gar Todesfälle kann man mit Geld nicht aufwiegen“, sagt Andreas Rigling. Prof. Markus Lienkamp von der Technischen Universität München (TUM), unterscheidet zwischen Sicherheitssystemen und Komfortsystemen. Komfortsysteme sollen das Autofahren angenehmer gestalten. Dazu zählen Einparkhilfen, Licht- und Scheibenwischerassistenten. Auch der neue ISA gehört dazu. Zu den Sicherheitssystemen zählt Professor Lienkamp beispielsweise die Notbremsfunktion.

„Und dann gibt es Systeme, die beides kombinieren, wie Totwinkel- oder Spurhalteassistent. Die erhöhen den Komfort und gleichzeitig die Sicherheit. Daher sind alle wirkungsvollen Assistenzsysteme sinnvoll“, sagt Prof. Lienkamp. Der aktive Bremsassistent bzw. Notbremsassistent nutzt die im Fahrzeug installierten Sensoren, um zu registrieren, ob eine Kollisionsgefahr mit vorausfahrenden, kreuzenden oder entgegenkommenden Fahrzeugen besteht. Im Falle einer drohenden Kollision warnt das System optisch und akustisch. In Kombination mit einer Kreuzungs- und Abbiegefunktion erkennt das System frühzeitig andere Verkehrsteilnehmer und bremst das Auto aktiv ein. „Bei Fußgängern am Straßenrand unterscheidet das System, ob der Fußgänger steht oder sich auf die Straße zubewegt. Bei letzterem warnt es den Fahrer zuerst, dann erfolgt die Notbremsung“, sagt Joachim Missel.

Der ADAC wünscht sich eine Regelung beim Rückwärtsfahren. „Der Gesetzgeber fordert nur ein akustisches oder optisches Signal. Sinnvoller wäre direkt ein Bremseingriff, um Unfälle zu vermeiden“, sagt Andreas Rigling. Assistenzsysteme können zwar Fehler machen und Autofahrer tragen die Verantwortung für das Führen des Fahrzeugs. „Aber Assistenzsysteme bringen hauptsächlich Vorteile, auch wenn mitunter Falsch-Warnungen oder Fehleingriffe vorkommen können, denn diese sind nach einer Eingewöhnungsphase gut kontrollierbar“, sagt Andreas Rigling. dpa


NEUWAGEN

Ein Neuwagen ist ein fabrikneues Fahrzeug ohne Vorbesitzer. Zwischen Herstellung und Kaufvertragsabschluss dürfen nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) nicht mehr als zwölf Monate vergangen sein. Es darf auch in der Zwischenzeit keinen Modellwechsel gegeben haben. dpa