Autos werden immer sicherer. Laut EU-Verordnung 2019/2144 kommen bald neue Assistenten hinzu, unter anderem: automatischer Notbremsassistent, Notfall-Spurhalteassistent, intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA), Müdigkeitswarner, Aufmerksamkeitsüberwachung, Rückfahrassistent, Abbiegeassistent und Kollisionswarner, Datenaufzeichnung bei Unfällen (Blackbox), Notbremslicht, erweiterter Kopfaufprallschutzbereich. Die neuen Assistenten sollen die Sicherheit in Autos und für andere Verkehrsteilnehmer weiter erhöhen und werden von Experten begrüßt. Beim Neuwagenkauf sollten Käufer Systeme im Zweifel mitbestellen, die erst ab Juli 2024 Pflicht werden, denn jeder Unfall ist einer zu viel. Assistenzsysteme können zwar Fehler machen, dennoch bringen sie hauptsächlich Vorteile. dpa
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NEUWAGEN
Ein Neuwagen ist ein fabrikneues Fahrzeug ohne Vorbesitzer. Doch der Begriff „fabrikneu“ bedarf einer Erklärung: Zwischen Herstellung des Autos und Kaufvertragsabschluss dürfen nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) nicht mehr als zwölf Monate liegen. Außerdem darf es in der Zwischenzeit keinen Modellwechsel durch den Hersteller gegeben haben. Standzeitbedingten Mängel dürfen nicht bestehen. Tageszulassungen sind ein Sonderfall. Davon spricht man, wenn ein Auto für einen oder wenige Tage auf den Händler zugelassen wurde und weniger als zehn Kilometer auf dem Tacho hat, so der ACE. Obwohl das Auto damit einen Vorbesitzer hat, gilt es dennoch in der Regel als Neufahrzeug. Voraussetzungen dafür seien: Es ist mängelfrei und zwischen Zulassung und Verkauf liegen maximal zwölf Monate. dpa
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