Mit dem Stichtag 6. Juli 2022 machte eine EU-Verordnung eine Reihe von Fahrassistenzsystemen für neue Pkw zur Pflicht. Ab sofort gilt diese Einbauverpflichtung für neu entwickelte Fahrzeuge, in zwei Jahren wird sie auf alle neu zugelassenen Autos ausgeweitet. Die Technik soll unsere Fahrzeuge sicherer machen.- Geschwindigkeitsassistent Zur Pflicht wird unter anderem der Einbau einer Intelligent Speed Adaption (ISA), also einer intelligenten Geschwindigkeitsassistenz. Sie soll Fahrer bei der Einhaltung geltender Tempolimits unterstützen.
- Schnittstelle für Alkolocks
Neue Fahrzeuge müssen künftig mit Schnittstellen ausgestattet sein, die eine Installation von Alkolocks erlauben. Ist diese Technik an Bord, müsste ein Fahrer vor Fahrtantritt zum Beispiel in ein Röhrchen pusten. In Deutschland fehlt für einen verpflichtenden Einbau aber der gesetzliche Rahmen.
- Unfalldatenspeicher
Zur verpflichtenden Ausstattung von Autos gehört künftig eine Blackbox. Dieser Unfalldatenspeicher soll in einem geschlossenen und anonymisierten System Daten vor und nach einem Unfall aufzeichnen.
- Notbremslicht
Mit diesem Assistenzsystem ausgestattete Autos signalisieren nachfolgenden Fahrzeugen, dass sie mit besonders starker Verzögerung bremsen.
- Rückfahrassistent
Der Rückfahrassistent soll das Rückwärtsfahren sicherer machen. Die Technik informiert den Fahrer über Personen oder Hindernisse, die sich etwa hinter einem Fahrzeug befinden.
- Notbremsassistent
Der Notbremsassistent soll den Fahrer bei Unaufmerksamkeit unterstützen, indem er bei Kollisionsgefahr warnt. Falls notwendig, kann er automatisch eine Notbremsung auslösen.
- Notfall-Spurhalteassistent
Sollte der Spurhalteassistent beim Verlassen der Fahrspur eine Notsituation erkennen, wird er diese durch Lenkeingriffe entschärfen. sp-x