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Herbstleuchten auf dem Friedhof|Zu keiner anderen Zeit wirken Gräber so stimmungsvoll wie an den Totengedenktagen

Herbstleuchten auf dem Friedhof

In der kalten Jahreszeit erblüht der Friedhof oft in herbstlich warmen Tönen. Kränze und Gestecke wechseln sich dabei mit Blumen ab. Foto: GdF

In der kalten Jahreszeit erblüht der Friedhof oft in herbstlich warmen Tönen. Kränze und Gestecke wechseln sich dabei mit Blumen ab. Foto: GdF

10.10.2022

Es beginnt die kalte Jahreszeit, die Zeit der Besinnung und des Gedenkens – aber was sind überhaupt die Totengedenktage? Allerheiligen, Allerseelen, der Totensonntag und der konfessionsübergreifende Volkstrauertag: Viele Menschen nutzen diese Tage, um die Gräber ihrer Liebsten besonders festlich schmücken zu lassen. Variantenreicher Grabschmuck, Schnittblumen und auch Gedenkartikel zeugen von einer lebendigen Erinnerungskultur.

Pflanzen mit Bezug zu den Verstorbenen auswählen

So wie die Natur in den Gärten und Parkanlagen noch einmal zur Höchstform aufläuft, so erstrahlt auch der Friedhof im Herbst in leuchtenden Farben und macht einen Besuch zum besonderen Erlebnis. Zu dieser Jahreszeit zeigen die Friedhofsgärtner noch mal die ganze Bandbreite ihrer Kreativität. Bei der Auswahl der Pflanzen nimmt man meist Bezug auf die Vorlieben des Verstorbenen und berücksichtigt die Symbolik der Pflanzen. Neben den Herbstklassikern, wie Callunen oder Minicyclamen, sind Herbstzauber-Stauden ganz im Trend. Heuchera, das Purpurglöckchen, mit ihren rötlichen, pinken, silbernen oder auch grün bis gelben Blättern ist die Pflanze der Saison.

Wenn Dir jemand erzählt, dass die Seele mit dem Körper zusammen vergeht und dass das, was einmal tot ist, niemals wiederkommt, so sage ihm: Die Blume geht zugrunde aber der Samen bleibt zurück und liegt vor uns, geheimnisvoll, wie die Ewigkeit des Lebens.

Khalil Gibran

 „Das Farbspiel der Heuchera ist gerade im Herbst besonders farbenfroh“, sagt Birgit Ehlers-Ascherfeld, Friedhofsgärtnerin aus Langenhagen und Vorsitzende des Bundes deutscher Friedhofsgärtner. Zu Heuchera passen wunderbar Chrysanthemen in orangen, gelben, braunen oder roten Tönen, Bergenien oder aber auch Sedum. In Kombination dazu machen Gräser wie Carex albula, Freilandfarne wie Dryopteris atrata das herbstliche Bild perfekt. Daneben verwendet man auch gestalterische Elemente wie Wurzeln, Steine oder Keramikkugeln.

Gestecke mit Zweigen, Moos oder Zapfen dekorieren

Im November, wenn viele Blumen auf den Gräbern verblüht sind, sorgen Gestecke und Kränze auf dem Friedhof für Beständigkeit. Für die kunstvollen Gestecke setzen Friedhofsgärtner neben Tannenzweigen, Moos und Zapfen auch Wacholder und Trockenfrüchte ein. Mit farbenfroher Bepflanzung – immer an die entsprechenden Monate im Jahr angepasst – sind die gärtnerisch gestalteten Gräber 365 Tage im Jahr der Blickpunkt auf dem Friedhof. red

Das ist zu tun nach dem Tod eines Angehörigen

Wenn ein naher Angehöriger stirbt, ist es oft schwierig, klare Gedanken zu fassen. Doch es gibt Dinge, die besser nicht auf die lange Bank geschoben werden sollten.

Ist Ihr Angehöriger zu Hause gestorben, sollten Sie umgehend den behandelnden Hausarzt verständigen. Dieser muss den Totenschein ausstellen. Als nächsten Schritt sollte man ein Bestattungsinstitut beauftragen. Bei dessen Wahl könnten Empfehlungen aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis helfen, sagt Elke Herrnberger vom Bundesverband Deutscher Bestatter. Dann gilt es, die wichtigsten Dokumente zusammenzustellen: Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, gegebenenfalls die Heiratsurkunde oder ein Scheidungsurteil. Auch daran sollte man denken: Haustiere und Pflanzen des Verstorbenen versorgen, den Briefkasten leeren, bei der Post einen Nachsendeauftrag stellen, die Fenster schließen, den Kühlschrank leeren, Strom, Gas und Wasser abstellen beziehungsweise die Versorgerinformieren, ebenso gegebenenfalls den Vermieter. Über Kontoauszüge können Sie eine recht gute Übersicht über laufende Verpflichtungen erhalten, die nun enden sollten: Abos, Club-Mitgliedschaften, Versicherungen sowie Telefon- und Mobilfunkverträge. dpa