Anzeige

Vorsorge entlastet Angehörige|Die Erben müssen für die Bestattung aufkommen

Vorsorge entlastet Angehörige

Nach einem Todesfall sind die Angehörigen organisatorisch und finanziell oft stark gefordert. Foto: Masterfile/RF/DVAG

Nach einem Todesfall sind die Angehörigen organisatorisch und finanziell oft stark gefordert. Foto: Masterfile/RF/DVAG

14.10.2020

Bei einem Sterbefall stehen Angehörige direkt in der Pflicht, sich um alles kümmern zu müssen. Gerade in der ersten Trauer eine schwere Aufgabe. Die Deutsche Vermögensberatung gibt Tipps, wie man seine Hinterbliebenen hierbei schon zu Lebzeiten unterstützen kann:

Wer organisiert die Bestattung? Zuständig sind im Regelfall die nächsten Angehörigen – also Ehepartner, Kinder oder Eltern. Sie müssen sich neben den amtlichen Notwendigkeiten wie Totenschein, Sterbeurkunde usw. innerhalb der ersten 36 Stunden auch um einen Bestatter kümmern, der die Abholung des Verstorbenen in die Wege leitet und die weiteren Schritte begleitet.

Wer trägt die Kosten? Für die Bestattungskosten muss laut Gesetzgebung das Vermögen des Verstorbenen eingesetzt werden. Sprich: Die Erben müssen für die Bestattung aufkommen – selbst wenn sie mit dem Toten jahrelang keinen Kontakt mehr hatten. Existiert kein Nachlass, müssen die Angehörigen in die eigene Tasche greifen. Sind sie selbst nicht zahlungsfähig, erstattet das zuständige Sozialamt die Ausgaben.
                              

Wie teuer ist eine Bestattung? Selbst eine Standard-Beerdigung kostet in der Regel fast 8000 Euro – von der Sterbeurkunde über Sarg, Blumenschmuck und Grabstein bis hin zu Grabträgern und Leichenschmaus. Laut der Webseite www.todesfall-checkliste.de muss mit einer Spanne von 2000 Euro für die günstigste anonyme Feuerbestattung bis zu 35 000 Euro für eine gehobene Erdbestattung gerechnet werden.

Was kann man vorher regeln? Erd- oder Feuerbestattung, Rosen oder Lilien, große Trauerfeier oder lieber ein anonymes Grab – wer solche Entscheidungen nicht seinen Angehörigen aufbürden möchte, kann in einer Bestattungsverfügung seine individuellen Ideen zur Beerdigung festhalten. Mittels einer Sterbegeldversicherung kann im Vorfeld auch die Umsetzung kostspieliger Wünsche, zum Beispiel der Mahagonisarg, abgesichert werden. ots