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Lohnende Zuschüsse für Neubau und Sanierung|Herbstgespräche - der Energieberatungsagentur im Landkreis Roth

Lohnende Zuschüsse für Neubau und Sanierung

18.11.2017

Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer Bemühungen zum Klimaschutz im Programm „Förderung von Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Wärmemarkt“ Bauherren oder Sanierer mit lukrativen Zuschüssen. Es werden die Installation im Neubau oder der Austausch bestehender Heizkessel gegen Heiztechniken mit erneuerbaren Energieträgern sowie die Installation von thermischen Solaranlagen gefördert.So werden derzeit lohnende Zuschüsse im sogenannten Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz „BAFA“, auf Antrag gewährt.Diese Zuschüsse können für bestehende Gebäude gegebenenfalls zusätzlich noch durch einen Förderkredit der KfW, im Förderprogramm „Energieeffizientes Sanieren – Ergänzungskredit“, Programmnummer 167, ergänzend finanziert werden. Das derzeitige Zinsangebot für den „Ergänzungskredit“ liegt bei 1,31 Prozent Effektivzins bei zehn Jahren Festzins. Es kann pro Wohneinheit bis zu 50 000 Euro Kreditsumme beantragt werden.- Die Sonne nutzen und Zuschüsse kassieren: Die Sonne sendet uns keine Rechnung. Und man kann für die Installation einer guten Anlage Zuschüsse beantragen. Für thermische Solaranlagen mit einer Größe bis zu 14 Quadratmetern Bruttokollektorfläche, die für die Heizungsunterstützung und Warmwassererzeugung genutzt werden kann, kann derzeit eine Basisförderung im Gebäudebestand von 2000 Euro beantragt werden. Bei neu zu errichtenden Gebäuden kann für die Installation einer thermischen Solaranlage gegebenenfalls ein Zuschuss aus der sogenannten Innovationsförderung mit 150 Euro pro Quadratmeter und pro Anlage beantragt werden. Für Solaranlagen, die ausschließlich zur Bereitung von Warmwasser dienen und mit einer Bruttokollektorfläche von mindestens 3 Quadratmetern ausgeführt werden, kann bei Bestandsgebäuden derzeit eine Basisförderung von 500 Euro beantragt werden. Bei größeren Solaranlagen bis 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche gibt es einen Zuschuss von 50 Euro pro Quadratmeter. Für zusätzliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Installation der Solaranlage zur Verbesserung der Heizwärmeverteilung vorgenommen werden, können derzeit nochmals bis zu 1000 Euro (höchstens 50 Prozent der Basis- oder Innovationsförderung) Zuschuss beantragt werden.- Zuschüsse für den Austausch alter Heizungsanlagen: Alte Heizungsanlagen funktionieren oft noch, aber benötigen ein Vielfaches mehr an Brennstoff als neue, gut gedämmte und effektive Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien. Interessierte sollten sich beraten lassen und staatliche Zuschüsse nutzen.Der Austausch einer bestehenden Heizungsanlage gegen eine Pellet-Heizung oder auch gegen eine Kombination zur Verbrennung von Pellets beziehungsweise Hackschnitzeln und Scheitholz mit Installation eines Pufferspeichers, wird im Gebäudebestand derzeit mit einem Zuschuss von 3500 Euro gefördert. Der Austausch eines alten Heizkessels gegen einen effektiven Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher wird pauschal mit 2000 Euro je Anlage und der Austausch gegen eine Hackschnitzelheizung mit Pufferspeicher pauschal mit 3500 Euro Zuschuss unterstützt. Für den Austausch einer alten Heizungsanlage zum Beispiel gegen eine effektive, elektrisch betriebene Luft-Wasser-Wärmepumpe kann im Gebäudebestand ein Zuschuss von derzeit 1500 Euro beantragt werden.Werden im Zusammenhang mit der Installation der neuen Heizungsanlage noch weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Heizwärmeverteilung im Gebäude durchgeführt, wie zum Beispiel die Installation von neuen Heizkörpern und die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches, kann sich der Zuschuss um bis zu 1750 Euro zusätzlich erhöhen.- Kombination- und Gebäudeeffizienzbonus: Werden mit der neuen Heizungsanlage eine förderfähige thermische Solaranlage oder Wärmepumpe mit installiert, hat man zusätzlich die Möglichkeit, einen Kombinationsbonus von 500 Euro mit zu beantragen.Beispiel: Ein moderner, von der BAFA zugelassener Pelletkessel und eine thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung werden installiert. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Optimierung der Heizwärmeverteilung, zum Beispiel ein Austausch einzelner Heizkörper und Durchführung eines hydraulischen Abgleiches, ausgeführt. Insgesamt ergibt sich ein möglicher Zuschuss von 5750 Euro. Sollte das Gebäude im Rahmen der Maßnahmen an der Heizungsanlage auch energetisch zu einem KfWEffizienzhaus 55 saniert werden, so kann sich der mögliche Zuschuss nochmals um bis zu 50 Prozent erhöhen.- Zuschüsse im Neubau: Seit dem Jahr 2015 ist es auch möglich, für Neubauten im Bereich der Innovationsförderung für die oben genannten Anlagen wieder Zuschüsse zu beantragen. Um den Zuschuss beantragen zu können, ist es erforderlich, gemeinsam mit dem Heizungsfachbetrieb eine förderfähige Anlage der BAFA auszuwählen. Welche Anlagen zur Förderung freigegeben sind, steht auf der Internetseite der BAFA (www.bafa.de) im Bereich „Für Privatpersonen“ unter „Heizen mit erneuerbaren Energien“.Grundsätzlich gilt: Der Antrag für die Förderungen „Heizen mit erneuerbaren Energien“ muss ab dem 1. Januar 2018 immer vor der Umsetzung der Maßnahme beziehungsweise vor Abschluss des Vertrages mit der Fachfirma bei der BAFA gestellt werden. Die entsprechenden Unterlagen gibt es ebenfalls auf der Internetseite der BAFA unter www.bafa.de.- Kombination von unterschiedlichen Förderprogrammen möglich: Zusätzlich zu dem Barzuschuss der BAFA kann derzeit für Wohngebäude im Gebäudebestand auch ein zinsverbilligtes Darlehen bei der KfW-Förderbank im Programm „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (Programm Nr. 167)“ beantragt werden. Zu beachten ist: Das Darlehen muss ebenfalls vor Maßnahmenbeginn bei der Hausbank beantragt werden. Nähere Informationen stehen auf der Internetseite der KfW-Förderbank, www.kfw.de/167. Unter gewissen Bedingungen ist es auch möglich, zusätzlich aus dem bayerischen Förderprogramm „10 000-Häuser-Programm“ einen Zuschuss zu beantragen. Dieser muss allerdings bereits vor Abschluss eines Werkvertrages beantragt werden.- Förderung für große Biomasseanlagen, große thermische Solaranlagen, Tiefengeothermie, KWK-Anlagen und Wärmenetze: Beim Bau von Anlagen für Mehrfamiliengebäude, Bürogebäude oder ähnliches mit größeren Leistungen steht ein interessantes Programm der KfW-Förderbank zur Verfügung: Im Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Premium“, Programm Nr. 271 beziehungsweise 281, fördert die Bundesregierung mit zinsverbilligten Darlehen und gegebenenfalls lukrativen Tilgungszuschüssen zum Beispiel große thermische Solaranlagen für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten, die größer als 40 Quadratmeter Kollektorfläche sind, oder Solaranlagen für die Bereitstellung von Prozesswärme oder zur Kälteerzeugung in Unternehmen oder Gewerbebetrieben.Außerdem werden Biomasseheizanlagen, wärmegeführte Biomasse KWK-Anlagen, Wärmenetze, große Wärmespeicher ab 10 Kubikmeter, große effiziente Wärmepumpen mit mehr als 100 Kilowatt Nennleistung, Biogasleitungen und Biogasaufbereitungsanlagen gefördert. So kann beispielsweise eine thermische Solaranlage über 40 Quadratmeter mit einem effektiven Zinssatz von derzeit ab 1 Prozent finanziert werden. Falls die Wärme überwiegend zur Erzeugung von Prozesswärme oder Kälte genutzt wird, kann zusätzlich ein Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent beantragt werden.Die Übersicht über weitere mögliche Tilgungszuschüsse stehen auf dem Merkblatt zum KfW-Förderprogramm. oh

Herbstgespräche - der Energieberatungsagentur im Landkreis Roth

17.11.2017 18:00 Uhr

Installation oder Austausch: Die Bundesregierung unterstützt das Heizen mit erneuerbaren Energien finanziell

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BASISFÖRDERUNG - Höhe der Förderung für Maßnahmen im Gebäudebestand
Grafik: DK • Quelle: ENA Roth