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Hilfe frühzeitig beantragen|Meist entsteht der Pflegebedarf schleichend–Wer wartet, verzichtet unnötig auf Geld

Hilfe frühzeitig beantragen

Eine Pflegeberatung kann beim Weg vom Antrag bis zum Gutachter-Termin hilfreich sein. Informationen dazu gibt es bei den Pflegeversicherungen. Foto: djd/compass private pflegeberatung/mattphoto

Eine Pflegeberatung kann beim Weg vom Antrag bis zum Gutachter-Termin hilfreich sein. Informationen dazu gibt es bei den Pflegeversicherungen. Foto: djd/compass private pflegeberatung/mattphoto

25.05.2022

Nach einem Sturz entsteht Pflegedürftigkeit oft plötzlich. Doch meist entwickelt sie sich schleichend. Die Verbraucherzentrale rät älteren Menschen und ihren Angehörigen, nicht zu lange mit einem Antrag auf Pflegeleistungen zu warten. „Pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man gar nichts mehr kann. Entscheidend ist die Frage, ob körperliche und/oder geistige Einschränkungen den Alltag erschweren“, heißt es auf der Website des Bundesverbandes.Grundsätzlich sei zu empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Wer damit lange warte, verschenke möglicherweise Geld. Denn entscheidend für den Leistungsbeginn ist, wann man den Antrag stellt – und nicht, wann die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.

Nach einem Sturz entsteht Pflegedürftigkeit oft plötzlich. Doch meist entwickelt sie sich schleichend. Die Verbraucherzentrale rät älteren Menschen und ihren Angehörigen, nicht zu lange mit einem Antrag auf Pflegeleistungen zu warten. „Pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man gar nichts mehr kann. Entscheidend ist die Frage, ob körperliche und/oder geistige Einschränkungen den Alltag erschweren“, heißt es auf der Website des Bundesverbandes.

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Diese ist grundsätzlich bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angesiedelt. Wer also etwa bei der AOK versichert ist, sendet seinen Antrag dorthin. Privat Versicherte müssen sich an ihre private Pflegeversicherung wenden. Den Antrag kann man formlos per Telefon, Mail, Fax oder Brief stellen, es reicht der Satz „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“. Den Antrag sollte man selbst stellen. Ist man dazu nicht in der Lage, kann das auch ein Bevollmächtigter oder Betreuer tun.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, schickt diese ein Formular für die „offizielle“ Beantragung der Pflegeleistungen zurück. Darin sind schon deutlich mehr Auskünfte gefragt. So muss man Angaben machen, welche Leistungen man beantragen will. Das ist davon abhängig, ob man zuhause durch Angehörige versorgt werden will oder durch einen Pflegedienst – oder in einer Kombination aus beidem. Eine weitere Option ist die Pflege in einer stationären Einrichtung. „Überlegen Sie sich dazu, wie die Pflege bei Ihnen organisiert werden soll und was für Sie am besten ist“, rät die Verbraucherzentrale. Keine Angst vor einer falschen Entscheidung: Wer den Umfang der beantragten Leistungen später ändern will, kann dies jederzeit mit einem Antrag bei der Pflegekasse tun.

Das Ausfüllen des Antrags ist auch für „Bürokratie-Geübte“ teils kompliziert. Oft sind viele Begriffe oder die Arten der Leistungen und die Kombinationsmöglichkeiten unbekannt. Es kann auch schwierig werden, den Pflegebedarf abzuschätzen. Bei manchen Feldern wissen einige Antragsteller vielleicht gar nicht, was sie eintragen sollen.

Mit diesem Problem sollen Pflegebedürftige nicht allein gelassen werden, betont die Verbraucherzentrale: „Hier helfen Pflegekasse, Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen. Jeder hat Anspruch auf Beratung: Die Pflegekasse ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung einen Ansprechpartner zu nennen.“ Man könne sich auch an seine Pflegeberatungsstelle wenden. Adressen listet die Stiftung „Zentrum für Qualität in der Pflege“ auf ihrer Website auf (zqp.de). Privat Versicherte können sich bei der Pflegeberatung der privaten Krankenversicherungen informieren (compasspflegeberatung.de).

Sobald der ausgefüllte Antrag die Pflegekasse erreicht, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD) oder andere unabhängige Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Bei privat Versicherten erfolgt dies durch Gutachter des Medizinischen Dienstes „Medicproof“. DK

Der Tag der Pflege

Der Internationale Tag der Pflege am 12. Mai ist den rund 28 Millionen Menschen in Pflegeberufen gewidmet. Ins Leben gerufen wurde er 1965vom International Council of Nurses, einem Zusammenschluss von 130 nationalen Pflegeverbänden. Das Datum geht auf den Geburtstag der britischen Krankenschwester Florence Nightingale zurück, die als Pionierin der modernen Krankenpflege gilt. Das Motto lautet 2022 „Nurses: A Voice to Lead. In die Pflege investieren – Rechte respektieren für globale Gesundheit“. DK

So viel Geld gibt es von der Pflegekasse

Es kommt auf den Pflegegrad an

Fünf Pflegegrade ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen – unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).

Davon – und von der Art der Versorgung – hängt die monatliche Zahlung der Pflegekasse ab. Wer zuhause von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden gepflegt wird, erhält ab Pflegegrad 2 sogenanntes Pflegegeld. Die Monatssätze betragen 316 Euro (Grad 2), 545 Euro (Grad 3), 728 Euro (Grad 4) und 901 Euro (Grad 5). Wer „nur“ Pflegegrad1hat, erhält einen so genannten Entlastungsbetrag von 125 Euro, um Hilfeleistungen zu finanzieren.

Im Gegensatz zum Pflegegeld haben sich die sogenannten Pflegesachleistungen zum 1. Januar um fünf Prozent erhöht. So nennt man die Zahlungen der Pflegekasse, wenn ein Pflegedienst die häusliche Versorgung übernimmt. Sachleistung heißt es deshalb, weil die Pflegebedürftigen statt des Geldes eine Dienstleistung erhalten, die der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Die Monatssätze betragen hier seit 1. Januar 724 Euro (Pflegegrad 2), 1363 Euro (Grad 3), 1693 Euro (Grad 4) und 2095 Euro (Grad 5). Bei der Kombi-Leistung hängt die Höhe der Zahlung davon ab, wie viel Hilfe des Pflegedienstes man in Anspruch nimmt. Wer zum Beispiel bei Pflegegrad 3 das monatliche Budget dieser Pflegesachleistung (1363 Euro) nur zur Hälfte ausschöpft, bekommt die Hälfte seines Pflegegeldes überwiesen. Der volle Satz beträgt bei Pflegegrad drei 545 Euro. Auf dem Kontolanden dann 272,50 Euro. DK