Energiekosten, Lebensmittel und Personal: Vieles ist in den vergangenen Monaten teurer geworden - und damit auch die Pflege im Heim. Doch was, wenn eine Erhöhung ansteht und klar ist: Dafür reicht die Rente nicht?


? Was tun, wenn die Heimleitung mehr Geld fordert?
Am besten prüft man erst einmal, ob die formalen Voraussetzungen stimmen. So muss eine Erhöhung vier Wochen vorher schriftlich angekündigt sein. „Warum die Heimleitung mehr Geld haben will, muss sie absolut transparent und ausführlich begründen“, sagt die Juristin Ulrike Kempchen vom BIVA-Pflegeschutzbund. Zudem muss die Heimleitung die alten und die neuen Entgelte gegenüberstellen.
? Kann ich der Erhöhung des Eigenanteils widersprechen?
Ja. Vor allem, wenn die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Betroffene sollten schriftlich der Heimleitung erklären, dass sie die Erhöhung für unwirksam halten. „Tun sie das nicht, kann dies als Zustimmung gewertet werden“, warnt Ulrike Kempchen. Ihr Tipp: Die Preiserhöhung unter Vorbehalt zahlen, denn bei Nicht-Zahlen besteht die Gefahr, den Heimplatz zu verlieren.
? Wann werden die Kinder generell zur Kasse gebeten?
Das ist im Zuge des Elternunterhalts seit Anfang 2020 erstab einem Jahresbruttoeinkommen des Kindes von 100 000 Euro der Fall. „Dabei kommt es nur auf das Einkommen des Kindes an“, sagt Verena Querling. Wer nur zusammen mit dem Ehepartner ein Einkommen von über 100 000 Euro erzielt, steht rechtlich nicht in der Pflicht, den Heimplatz mitzufinanzieren.
? Muss ich das Eigenheim, das ich eigentlich vererben wollte, nun verkaufen?
Das kann passieren. Denn zur Finanzierung eines Heimaufenthalts müssen Pflegebedürftige erst das eigene Vermögen aufbrauchen. Erst dann können sie staatliche Hilfe beantragen. Es gibt aber ein Schonvermögen von 10 000 Euro, das nicht zur Finanzierung der Pflege verwendet werden muss. Auch das Eigenheim kann unter Umständen Schonvermögen sein. Zum Beispiel, wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin dort lebt.
Sollte das Eigenheim doch herangezogen werden, muss man es nicht zwingend verkaufen. „So kann man es oft auch vermieten“, sagt Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW. Die Einnahmen lassen sich dann zur Finanzierung des Heimplatzes nutzen.


? Welche weiteren Hilfen können eine Option sein?
Zum Beispiel das „Wohngeld plus“: Seit 2023 können auch Pflegebedürftige im Heim Anspruch darauf haben, bei der Miete unterstützt zu werden. Die Höhe dieses Wohngeldes richtet sich nach dem Mietniveau der Region, in der das Heim liegt, wie es von der Verbraucherzentrale heißt.
Unter bestimmten Umständen haben Pflegebedürftige auch Anspruch auf die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“. Informationen dazu und den Antrag bekommen Betroffene beim für sie zuständigen Sozialamt. dpa
HANDSCHUTZ
Bei pflegenden Angehörigen kann es zu Hautreizungen und -schäden an den Händen kommen. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) gibt Tipps, wie sie ihre Hände schützen können. Grundsätzlich sollte man die Hände so oft wie nötig reinigen - in jedem Fall vor und nach Pflegetätigkeiten, erklärt Daniela Sulmann, Geschäftsleiterin und Pflegeexpertin im ZQP. Zum Reinigen kommen Waschen oder Desinfizieren infrage. Bei sichtbaren Verschmutzungen sollte man die Hände stets waschen. Wenn die Reinigung besonders oft nötig ist, sei es in der Regel besser, sie häufiger zu desinfizieren, statt sie zu waschen, dies schone die Haut, so die Pflegeexpertin. Handschuhe sollten beim Kontakt mit Körpersekreten, bei der Körperpflege und beim Umgang mit Medikamenten getragen werden. Aber: Handschuhe können die Haut auch strapazieren. Zum Beispiel können Latex-Handschuhe Allergien auslösen. „Sie sollten nur so lange wie nötig getragen werden. Wenn sie innen feucht sind, sollten sie gewechselt werden“, erklärt Daniela Sulmann. DK