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Gestern Schüler, heute Arbeitnehmer|Start in das Berufsleben - Ausbildungsplätze in der Region

Gestern Schüler, heute Arbeitnehmer

27.10.2018

Mit Grauen erinnert sich Kai Madel an den ersten Tag seiner Ausbildung zum Bürokaufmann. Wie gewünscht klopfte der damals 17-Jährige Punkt 8.30 Uhr an die Tür zum Sekretariat des Inhabers eines Sanitärgroßhandels. Doch als er der Sekretärin sagte, wer er sei, antwortete diese: „Der Chef ist nicht da.Der hat einen Termin.“Dann bat sie Madel, auf einem Stuhl im Flur Platz zu nehmen. Nach zwei Stunden rauschte endlich der Chefherein. Für mehr als einen Händedruck hatte er keine Zeit. „Kümmern Sie sich um den jungen Mann“, sagte er zur Sekretärin. Dann verschwand er wieder. „Bis mein Chef endlich mal Zeit hatte, verging eine Woche“, erzählt Madel. Motivierend wirkte das auf den angehenden Bürokaufmann nicht.So unstrukturiert verlaufen die ersten Arbeitstage von frischgebackenen Azubis oft – speziell in Kleinbetrieben. „Sie sind häufig auf die Ankunft der neuen Mitarbeiter nicht vorbereitet“, weiß Alexander Walz von der Personalberatung Conciliat in Stuttgart. „Mal sollen die Berufseinsteiger gleichwie ‚alte Hasen‘ mitarbeiten.“ Das überfordert viele. „Mal stehen sie nutzlos in der Ecke.“ Das erzeugt bei ihnen das Gefühl: Ich werde nicht gebraucht.Dahinter steckt meist keine böse Absicht, betont Walz. „Die Verantwortlichen versetzen sich nur zu wenig in die Lage der jungen Leute.“ Für diese beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Entsprechend angespannt sind sie.Hunderte Gedanken rasen ihnen durch den Kopf: Wie sind meine künftigen Kollegen? Werde ich akzeptiert? Kann ich die Aufgaben erfüllen? „Deshalb ist es wichtig, den jungen Leuten eine gute Ankunft zu ermöglichen“ – auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen. „Denn vom ersten Eindruck hängt stark ab, wie sehr sie sich mit ihrem Job und Arbeitgeber identifizieren.“Das haben die meisten Großunternehmen erkannt. Deshalb gibt es dort Einführungsprogramme – zum Beispiel bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Dort dauert die Einführungsphase für die jährlich rund 100 Auszubildenden zwei Wochen. Die Azubis werden vom Personalvorstand begrüßt, lernen das Unternehmen kennen und erfahren allgemeine Informationen, nehmen an einem zweitägigen Outdoortraining teil,werden in die Software-Programme eingeführt und absolvieren ein Telefontraining. Außerdem erhalten sie einen halbtägigen Benimmkurs. In ihm geht es, so Ausbildungsleiterin Marion Matter, „primär um scheinbar banale Dinge: Wie kleide ich mich angemessen? Was mache ich, wenn ich etwas brauche? Wie und wann grüße ich Kollegen?“ Lauter Kleinigkeiten, die für berufserfahrene Mitarbeiter selbstverständlich sind. Berufseinsteiger wissen aber oft noch nicht, welche Verhaltensregeln in den Betrieben gelten. Also sollte man es ihnen sagen.So aufwendige Einführungsprogramme können sich kleinere Unternehmen nicht leisten. Das ist auch nicht nötig. Trotzdem sollten auch sie sich überlegen, wie sie den Berufseinsteigern das Ankommen erleichtern. Selbstverständlich sollte eine Begrüßung durch den Chef sein. Außerdem, dass er oder ein Stellvertreter sich zwei, drei Stunden Zeit nimmt, dem Azubi den Betrieb zu zeigen und ihn den wichtigsten Personen vorzustellen. Auch ganz praktische Dinge gilt es zu besprechen. Zum Beispiel: Ist es üblich, dass Neue einen Einstand geben? Wie sind die Pausen geregelt? Mit viel mehr Infos sollte man die Azubis am ersten Tag nicht belasten. Sinnvoller ist es, ein weiteres Gespräch am Folgetag zu vereinbaren. Dann kann der Verlauf der Ausbildung erklärt werden und was das Unternehmen vom Azubi erwartet – „auch bezüglich seines Arbeitsverhaltens und im Umgang mit Kunden und Kollegen.“ Das geschieht oft nicht, kritisiert Führungskräftetrainer Reiner Voss, „weshalb die jungen Kollegen ungewollt in Fettnäpfchen treten“.Klar ist: Die Neuen können sich nicht alles merken, was in den ersten Tagen auf sie einprasselt. Deshalb empfiehlt Voss den Betrieben, die wichtigsten Dinge in einem Handbuch zu notieren. Das erspart Zeit. Denn die Azubis müssen seltener bei Kollegen nachfragen. Hilfreich ist auch ein Plan, wer den Auszubildenden wann solche Dinge wie die wichtigsten PC-Programme erklärt. Das stellt sicher, dass nichts vergessen wird. Und: Die Infos werden in verdaulichen Häppchen serviert. DK

Start in das Berufsleben - Ausbildungsplätze in der Region

27.10.2018 08:00 Uhr

Der Start ins Berufsleben ist oft nicht einfach –Arbeitgeber sollten Azubis nicht unvorbereitet empfangen

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Eine offizielle Begrüßung durch den Chef ist wichtig für Berufseinsteiger. 
Foto: GettyImages

Sozialversichungsausweis überprüfen

Mit der Aufnahme ihrer ersten Beschäftigung bekommen Auszubildende einen Sozialversicherungsausweis. Dieser wird von der Rentenversicherung ausgestellt. Aus diesem geht der zuständige Rentenversicherungsträger hervor. Das Dokument enthält den Vor-, Nach- und Geburtsnamen und in der Versicherungsnummer das Geburtsdatum. Diese persönlichen Daten sollten Berufsanfänger genau überprüfen. Denn nur wenn alle Angaben stimmen, werden die Beiträge für die spätere Rente auch von Anfang an richtig verbucht. Sollten Daten falsch sein, ist umgehend eine Berichtigung mit einem entsprechenden Nachweis zu beantragen. Seit Januar 2017 werden die persönlichen Daten auch als QR-Code auf den Ausweis gedruckt. Alte Ausweise behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.

Der Sozialversicherungsausweis ist ebenso sorgfältig zu behandeln wie der Personalausweis. Bei jedem Beschäftigungsbeginn oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) beantragt wird, benötigt man den Ausweis zum Nachweis der Versicherungsnummer. Geht er verloren, wird beschädigt oder ändern sich die personenbezogenen Daten, kann der Beschäftigte einen neuen Ausweis über die zuständige Krankenkasse bei der Rentenversicherung anfordern.

Früher war es in manchen Branchen für die Arbeitnehmer verpflichtend, den Sozialversicherungsausweis immer mitzuführen. Diese Pflicht wurde aufgehoben. Es ist ratsam, den Sozialversicherungsausweis bei den Rentenversicherungsunterlagen aufzubewahren. dpa

Gefährliches Herumalbern

Wenn Azubis am Arbeitsplatz herumalbern, riskieren sie ihren Unfallversicherungsschutz. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) hin.

Ein Beispiel: Bewerfen sich Azubis mit Schrauben, dann liege im Fall einer Verletzung nicht zwangsläufig ein Arbeitsunfall vor. Sich mit Schrauben zu bewerfen, gehöre nicht zu den Ausbildungstätigkeiten und sei verboten. Bei einem verbotenen Verhalten erlischt nicht generell der Versicherungsschutz. Es kommt auf die Reife des Mitarbeiters an. Mit zunehmendem Alter geht der Versicherungsschutz eher verloren, erklärt die Berufsgenossenschaft.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund informiert außerdem, dass Auszubildende, die ihren Kollegen in der Arbeit Schaden zufügen genauso für die entstehenden Folgen einstehen müssen, wie andere Arbeitnehmer auch. dpa