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Förderprogramme für Effizienz und Behaglichkeit|Herbstspräche

Förderprogramme für Effizienz und Behaglichkeit

01.11.2019

Jeder kann es spüren und fühlen, in Gebäuden mit gut gedämmten Bauteilen ist es behaglich, es zieht nicht und wir Menschen fühlen uns wohl. Der Staat unterstützt jeden Bürger, im Rahmen der Bemühungen zum Klimaschutz, die Gebäude „energetisch fit“ zu machen beziehungsweise entsprechend nach neuestem Stand der Technik zu bauen. Über die KfW–Kreditanstalt für Wiederaufbau – werden interessante Zuschüsse oder zinsvergünstigten Darlehen für die energetische Sanierung sowie lukrative Darlehen für die Erstellung von sogenannten KfW-Effizienzhäusern bereit gestellt.Förderung für bestehende Gebäude und Wohnungen: Im Programm „Energieeffizient Sanieren“, Programmnummer 151/152-Kredit, können der Kauf eines sanierten KfW-Effizienzhauses, einer effizient sanierten Eigentumswohnung beziehungsweise energetische Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden gefördert werden.

Herbstspräche

31.10.2019 16:00 Uhr

Lukrative Bar-Zuschüsse und günstige Förderkredite der KfW-Förderbank für Neubau und Sanierung

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Wer sein Haus saniert, kann Unterstützung bekommen. Fotos: ENA
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Voraussetzung: Die technischen Mindestanforderungen an die energetischen Maßnahmen beziehungsweise an eine sogenannte KfW-Effizienzhaus-Klasse werden erfüllt. Sie können auswählen, ob Sie die energetischen Maßnahmen an Ihrer Wohnung oder an Ihrem Gebäude mit einem zinsvergünstigten Darlehen finanzieren oder mit einem Barzuschuss gefördert bekommen möchten. Derzeit sind die Konditionen im Programm „Energieeffizient Sanieren“, Programmnummer 151, für die Sanierung eines Bestandsgebäudes zu einen KfW-Effizienzhaus wie folgt: Es kann ein KfW-Förderkredit von bis zu 100 000 Euro pro Wohneinheit, mit einem Zinsangebot pro Jahr von derzeit 0,75 Prozent effektiv, bei 10 Jahren Festzins und einem zusätzlichen Tilgungszuschuss von 12,5 bis 27,5 Prozent der Darlehenssumme (die Höhe richtet sich nach der Effizienzhausklasse) beantragt werden. Handelt es sich um ein Ein- oder Zweifamiliengebäude oder um eine Eigentumswohnung, können Sie alternativ im Programm 430 – Investitionszuschuss, einen Zuschuss von 15 bis 30 Prozent der Bruttoinvestitionskosten, maximal 30 000 Euro pro Wohneinheit, für Ihr geplantes KfW-Effizienzhaus beantragen.

Einzelmaßnahmen machen’s: Im Förderprogramm, Programmnummer 152, „Energieeffizient Sanieren – Kredit“, können alternativ zur Förderung von KfW-Effizienzhäuser sogenannte Einzelmaßnahmen, am Gebäude oder an der Wohnung, mit maximal 50 000 Euro und einem derzeitigen Zinsangebot von 0,75 Prozent effektiv, bei 10 Einzelmaßnahmen machen’s: Im Förderprogramm, Programmnummer 152, „Energieeffizient Sanieren – Kredit“, können alternativ zur Förderung von KfW-Effizienzhäuser sogenannte Einzelmaßnahmen, am Gebäude oder an der Wohnung, mit maximal 50 000 Euro und einem derzeitigen Zinsangebot von 0,75 Prozent effektiv, bei 10 Jahren Festzins, plus 7,5 Prozent Tilgungszuschuss finanziert werden.

Folgende energetische Einzelmaßnahmen werden derzeit von der KfW gefördert: Dämmung der Außenfassade, Austausch der Fenster- und Türelement, Dämmung der Dachflächen, Austausch der Heizungsanlage, Optimierung der Heizwärmeverteilung, Einbau einer Lüftungsanlage, als einzelne energetische Maßnahmen oder auch als Maßnahmenkombinationen gefördert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern kann alternativ im Programm 430 ein Bar-Zuschuss für diese Maßnahmen beantragt werden. Der Investitionszuschuss beträgt derzeit mindestens 10 Prozent der Brutto kosten und maximal 5000 Euro pro Wohneinheit.

Die Antragsteller: Den Investitionszuschuss, Programmnummer 430, können alle Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohnungen oder Ein- und Zweifamilienhäusern mit bis zu 2 Wohneinheiten oder Ersterwerber von Eigentumswohnungen oder Wohngebäuden mit maximal 2 Wohneinheiten oder Eigentümergemeinschaften aus Privatpersonen, nutzen. Den Förderkredit, Programmnummer 151 oder 152, können ebenfalls alle Eigentümer oder Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäude oder Eigentumswohnungen unabhängig von der Gebäudegröße (Anzahl Wohneinheiten) beantragen.

Voraussetzungen für die Förderung: Voraussetzung ist, dass die jeweiligen technischen Mindestanforderungen der KfW-Förderbank an die Einzelmaßnahmen beziehungsweise an das KfW-Effizienzhaus eingehalten werden und dies durch einen zugelassenen Energie-Experten(in) bestätigt wird. Die Bauanzeige für das jeweilige Bestands-Gebäude muss vor dem 1. Februar 2002 gestellt worden sein. Der Nachweis für das Erreichen des Energiestandards einer KfW-Effizienzhausklasse erfolgt mittels einer Energiebilanzierung auf der Grundlage der Energie-Einspar-Verordnung. Der Nachweis, ob die technischen Mindestanforderungen einer Einzelmaßnahme erfüllt werden, erfolgt durch einen zugelassen Energie-Experten.

Beratung wird empfohlen: Es klingt komplizierter als es ist. Lassen Sie sich von einem zugelassenen Energie-Experten neutral beraten. Sie finden die zugelassenen Experten für die Förderprogramme im Internet unter www.energie-effizienz-experten.de, telefonisch oder Sie kommen als Landkreisbürger zu einer kostenfreien Initialberatung zur ENA-Roth ins Landratsamt Roth oder in Ihr Rathaus zur Bürgerberatung.

Energieeffizientes Bauen: Für den Neubau oder den Kauf eines energieeffizienten Wohnhauses, die nachweislich die energetischen Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses erfüllen, bietet die KfW im Förderprogramm„ Energieeffizient Bauen“, Programmnummer 153, zinsvergünstigte Darlehen, bis zu 100 000 Euro pro Wohneinheit, ab einem effektiven Zinssatz pro Jahr von derzeit 0,75 Prozent, mit bis zu 10 Jahre Zinsbindung und zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent. Voraussetzung um das Förderprogramm nutzen zu können ist es, dass der energetische Standard des Gebäudes eine sogenannte KfW-Effizienzhausklasse erreicht oder beim Kauf des Gebäudes vorhanden ist und durch einen zugelassenen Energie-Experten bestätigt wird.

Aufwendungen werden bezuschusst: Die KfW bezuschusst zusätzlich im Rahmen des Förderprogramms 431, „Energieeffizient Sanieren–Baubegleitung“, die Beauftragung eines qualifizierten zugelassenen Energie-Experten zur energetischen Planung, Qualitätssicherung und Kontrolle der fachgerechten Umsetzung der energetischen Maßnahmen in Verbindung mit den oben erläuterten Förderprogrammen, mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 4000 Euro.

Grundsätzlich gilt: Für die Gewährung von Fördermitteln aus den KfW-Förderprogrammen sind die Anträge vor Beginn der Ausführung zu stellen. Die zinsvergünstigten Darlehen werden immer bei der Hausbank Ihres Vertrauens beantragt. Voraussetzung ist, dass Sie eine Bestätigung eines zugelassenen Energie-Experten bei Ihrer Hausbank vorlegen können. Die Investitionszuschüsse können Sie direkt im KfW-Zuschussportal, auf der Grundlage einer Bestätigung eines zugelassenen Experten, bei der KfW-Privatkundenbank beantragen. Nähere Informationen gibt es im Internet unter www.kfw.de. ENA