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Einkauf bei geschlossenen Geschäftstüren|Bei der Anwendung von Click & Collect gelten ganz spezielle Auflagen

Einkauf bei geschlossenen Geschäftstüren

So funktioniert die Warenausgabe vor den Toren eines Pfaffenhofener Elektromarktes. Foto: Diaw

So funktioniert die Warenausgabe vor den Toren eines Pfaffenhofener Elektromarktes. Foto: Diaw

22.01.2021

Click & Collect heißt das Zauberwort, über das man die Möglichkeit zum Einkauf erhält. Was am Ende nichts anderes bedeutet, als dass man online oder telefonisch bestellt. Und die Ware oder das Produkt nach bestimmten Modalitäten abholt. Welches Geschäft allerdings mit diesem System weitermacht, muss der Kunde selbst herausfinden. Zum Beispiel etwa über Anzeigen, die auf und in verschiedensten Medien veröffentlicht werden. Eine Organisation, die das Ganze koordiniert, gibt es nicht. Auch keine Liste, der man entnehmen könnte, welche Geschäfte Click & Collect überhaupt anbieten.

Corona macht erfinderisch. Muss es auch. Denn die Einschränkungen des zweiten Lockdowns fordern die Menschen in vielen Lebensbereichen. Bringen vieles zum Erliegen. Was vorher das Selbstverständlichste auf der Welt war, ist oft unmöglich. Besonders betroffen ist unter anderem der Einzelhandel. Die Innenstadt ist leer. Die Türen der meisten Geschäfte zu. Was aber noch längst nicht heißt, dass man in dem einen oder anderen Geschäft nicht einkaufen kann. Ohne es zu betreten.

Mehr zum Thema gibt es beim Handelsverband Bayern (HBE, www.hv-bayern.de). Antworten auf die Frage: Was ist zu beachten für Betriebe des bayerischen Einzelhandels, deren Ladengeschäfte weiterhin geschlossen bleiben müssen? Bei der Anwendung von Click & Collect gelten folgende Auflagen:

- Verwendung von FFP2-Masken für Mitarbeiter, Kunden und Begleitpersonen.

- Vereinbarung fester, gestaffelter Zeitfenster zur Abholung.

- Bereitstellung von bestellten Waren zur Abholung nur an einem entsprechenden Abholschalter odermöglicherweise ganz außerhalb des Ladengeschäfts.

- Keine Öffnung der Verkaufsräume als solche für die abholende Kundschaft.

- Einhaltung eines 1,5-Meter- Abstandes im Wartebereich vor der Warenausgabe.

- Ergänzung des betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts. Folgende allgemeine Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen können zum Beispiel hierzu einen Beitrag leisten:

- Aushänge zur Kundeninformation mit Hinweisen auf einzuhaltende Sicherheitsabstände und die aktuell geltenden Hygieneregeln.

- Festlegung und Kommunikation von Abstandsregeln für wartende Kunden.

- Markierung des Wartebereichs und der Abstände – Anbringung von Plexiglasschutzscheiben oder einem vergleichbaren Schutz.

- Hinweis auf die Möglichkeit von kontaktloser Kartenzahlung und die Bereitstellung einer Schale für die kontaktlose Übergabe. ak