Anzeige

Bis zu 9000 Euro für innovative Haustechnik|BERATUNG

Bis zu 9000 Euro für innovative Haustechnik

17.11.2017

Bayern fördert seit September 2015 innovative Haustechnik für Neubau und Sanierung im Bereich von privaten energieeffizienten Ein- und Zweifamilien-Häusern. Zusätzlich fördert die Staatsregierung die Errichtung beziehungsweise Sanierung besonders energieeffizienter Wohngebäude. Außerdem fördert Bayern den vorzeitigen Austausch von Heizungsanlagen gegen moderne effiziente Heizkessel. Diese Förderung nennt sich „10 000- Häuser-Programm“ und besteht aus zwei Komponenten: das EnergieSystemHaus und das Heizungsaustausch- Plus.Ziel dieses Programms ist es, Eigentümer von Bestandsgebäuden zu motivieren, ihre in die Jahre gekommene, aber noch funktionierende Heizungsanlage, insbesondere bei Nutzung von Heizöl und Gas, gegen neue effizientere Heiztechnik auszutauschen. Dadurch wird der CO2-Austausch verringert und Heizenergie eingespart. Im Jahr 2017 wird in diesem Förderprogramm der Austausch von Heizungsanlagen mit den Baujahren 1988 bis 1992 gefördert. 2018 wird voraussichtlich der Austausch von Anlagen der Baujahre 1989 bis 1993 unterstützt.Gefördert wird der Einbau von folgender Heizungstechnik mit und ohne thermische Solaranlagen:- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK)- Biomasse Heizkessel (zum Beispiel Pelletsoder Scheitholzkessel)- Öl- und Gas-Brennwertkessel- Wärmepumpen (Sole- oder Wasser Wärmepumpen)- zusätzlich gegebenenfalls die Installation einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder die Kombination zur Warmwasserbereitung und HeizungsunterstützungVoraussetzung für die Förderung ist, dass die bestehende Anlage noch funktionstüchtig ist und keine gesetzliche Austauschpflicht vorliegt. Zusätzlich zu dem Austausch des Heizkessels muss die Verteilung der Heizwärme im Gebäude mittels eines hydraulischen Abgleiches optimiert und hocheffiziente, stromsparende Heizungsumwälzpumpen eingesetzt werden.1 In dem Programm „Heizungstausch- Plus“ werden nun auch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und Batteriespeicher zur Speicherung durch eine Photovoltaikanlage erzeugten elektrischen Stroms, gefördert. Ziel der Förderung ist es, die unkontrollierten Lüftungswärmeverluste zu reduzieren und gleichzeitig Feuchteanreicherungen und die Gefahr der Schimmelbildung in den Gebäuden zu reduzieren. Denn jeder Mensch bringt circa drei bis vier Liter Wasser pro Tag in seine Wohnräume ein, die bei nicht angepasster Lüftung zu Schäden führen können. Die mögliche Zuschusshöhe liegt bei maximal 1000 Euro.Ziel der Förderung von elektrischen Batteriespeichern ist es, den Eigennutzungsgrad des durch die PV-Anlage erzeugten Stroms erheblich zu steigern – beispielsweise von circa 30 auf circa 80 Prozent. Gleichzeitig werden die Strom-Netze insbesondere in den Sommermonaten entlastet und stabilisiert. Die mögliche Zuschusshöhe liegt bis zum 31. Dezember bei maximal 1000 Euro.Nähere Informationen hierzu stehen auf dem „Merkblatt H – EnergieBonusBayern Programmteil Heizungsaustausch-Plus“ im Internet unter folgender Adresse: www.EnergieBonus.Bayern.2 Die mögliche Zuschussförderung im Programmteil „EnergieSystemHaus“ setzt sich aus zwei Bereichen zusammen: Erstens dem TechnikBonus für innovative Heiz- und Speicher-Systeme mit Energiemanagementsystem und zweitens optional dem EnergieeffizienzBonus für besonders energieeffiziente Neubauten oder sanierte BestandsgebäudeIm „TechnikBonus“ werden innovative Heiz- und Speicher-Systeme mit Zuschüssen zwischen 1000 und 9000 Euro gefördert. Nähere Auskünfte über die technischen Anforderungen geben die Merkblätter T1 (Wärmepumpensystem, T2 (Kraft-Wärme-Kopplung), T3 (netzdienliche Photovoltaik mit Kappung von Erzeugungsspitzen), T4 (Solarwärmespeicherung) sowie T5 (Holzheizungen mit Brennwerttechnik oder Partikelabscheider). Die aufgeführten Merkblätter und die jeweils möglichen Zuschusshöhen finden Interessierte im Internet im Bereich „EnergieBonusBayern“, Programmteil „TechnikBonus“ unter folgender Adresse: www.EnergieBonus.Bayern.Optional kann ein Bauherr zusätzlich zu den oben genannten Zuschüssen im Bereich „TechnikBonus“, einen Zuschuss im Bereich „EnergieeffizienzBonus“ beantragen. Voraussetzung hierfür: Die geplanten Maßnahmen am Gebäude müssen die Energieeffizienz- Anforderungen erfüllen und einen besonders niedrigen Heizwärmebedarf erreichen. Diese Mehraufwendungen werden mit einer Summe zwischen 3000 und 9000 Euro gefördert. Entscheidend hierbei ist der spezifische Heizwärmebedarf, das heißt, der zu erwartende Heizenergiebedarf pro Quadratmeter des geplanten Gebäudes. Entsprechend den nachfolgenden Anforderungswerten an den spezifischen Heizwärmebedarf qh des Wohngebäudes gibt es gestaffelte Zuschusshöhen. Nähere Informationen stehen auf dem Merkblatt E, das im Internet auf der Homepage www.EnergieBonus. Bayern unter dem Punkt EnergieeffizienzBonus, Programmteil „EnergieSystemHaus“ zu finden ist.Die Kombinierbarkeit der Zuschüsse mit Förderprogramm der KfW und BAFA ist grundsätzlich gegeben. Mögliche Einschränkungen sind im Einzelfall zu prüfen. Bei der Auswahl der Förderprogramme und Einhaltung der Mindestanforderung kann ein zugelassener Sachverständiger beziehungsweise Energieberater unterstützen. Welcher Fachmann in ihrer Nähe ist und sie unterstützen kann, können Interessierte unter folgender Internetadresse, nach Postleitzahlen geordnet, nachsehen: www.energie-effizienz-experten.de oh

Herbstgespräche - der Energieberatungsagentur im Landkreis Roth

17.11.2017 18:00 Uhr

„10 000-Häuser-Programm“ soll Immobilieneigentümer motivieren, ihre Heizungsanlage auszutauschen

Bis zu 9000 Euro für innovative Haustechnik-2
Geförderter neuer Heizkessel mit moderner Steuerung. Foto: ENA Roth

BERATUNG

„Lassen Sie sich von einem kompetenten Sachverständigen beraten: Sie werden merken, dass die Anforderungen und Kombinationsmöglichkeiten vielfältig und sinnvoll sind. Kommen Sie zur Initialberatung der ENA Roth im Landratsamt Roth oder zur Bürgerberatung im Rathaus Ihrer Kommune“, rät Thomas Pichl von der Wirtschaftsförderung im Landratsamt Roth. Den Nachweis für das jeweils erreichte Effizienz-Niveau muss ein für die Antragstellung der Förderprogramme der KfW zugelassener Sachverständiger aus der Energieeffizienz- Expertenliste der Förderprogramme des Bundes unter www.energieeffizienz- experten.de erstellen. Dieser unterstützt auch bei der Antragstellung. oh

WELCHE ZUSCHÜSSE GIBT ES ?

- Heizkesselaustausch (Öl- und Gas-Brennwertkessel) 500 Euro

- Heizkesselaustausch (Biomassekessel, KWK-Anlage, Wärmepumpe) 1000 Euro

- Heizkesselaustausch und Installation einer thermischen Solaranlage zur Warmwassererzeugung Plus 500 Euro

- Heizkesselaustausch und Installation einer thermischen Solaranlage zur Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung Plus 1000 Euro