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Richtig handeln, wenn’s gekracht hat|Was nach einem Unfall zu tun ist – Bei Verletzten oder höherem Schaden sollte man die Polizei einschalten

Richtig handeln, wenn’s gekracht hat

Nach einer Kollision die Nerven zu behalten, ist nicht leicht. Wird die Angelegenheit ohne Polizei geregelt, sollten die Beteiligten gemeinsam ein Unfall-Protokoll erstellen. Foto: tommaso78/123rf/Itzehoer

Nach einer Kollision die Nerven zu behalten, ist nicht leicht. Wird die Angelegenheit ohne Polizei geregelt, sollten die Beteiligten gemeinsam ein Unfall-Protokoll erstellen. Foto: tommaso78/123rf/Itzehoer

26.05.2022

Durchschnittlich alle zwölf Sekunden kracht es nach Angaben des ADAC auf deutschen Straßen. Meist sind es nur Blechschäden, dennoch liegen bei vielen Betroffenen die Nerven blank. Dabei ist besonnenes, umsichtiges Handeln wichtig, um die Situation schnell und sicher zu klären.Zuerst muss die Unfallstelle gesichert werden: Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen. Wichtig: Alle Insassen sollten das Fahrzeug verlassen und sich im sicheren Abstand neben der Straße aufhalten. Auch wenn jemand nur leicht verletzt ist, ist es ratsam, über 112 den Notruf zu wählen.

Durchschnittlich alle zwölf Sekunden kracht es nach Angaben des ADAC auf deutschen Straßen. Meist sind es nur Blechschäden, dennoch liegen bei vielen Betroffenen die Nerven blank. Dabei ist besonnenes, umsichtiges Handeln wichtig, um die Situation schnell und sicher zu klären.

Sind Erste-Hilfe-Maßnahmen notwendig, kann der Kfz- Verbandskasten eine zentrale Rolle spielen. Autofahrer sollten deswegen regelmäßig überprüfen, ob das Verfallsdatum überschritten ist. Erst wenn alle beteiligten Personen versorgt sind, wird die Unfallstelle dokumentiert: Aussagekräftige Fotos der beteiligten Fahrzeuge aus verschiedenen Perspektiven sind wichtig für die Rekonstruktion des Unfalls. Dabei sollten auch Verkehrsschilder, Bremsspuren oder Glassplitter aufgenommen werden.

Im Anschluss empfiehlt es sich, gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht mit allen persönlichen Angaben auszufüllen und hier auch eventuelle Zeugen zu nennen. Hat es Verletzte gegeben oder ist der Schaden größer, sollte die Unfallaufnahme durch die Polizei erfolgen.

Gleiches gilt, wenn sich die Beteiligten nicht einigen können oder der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht. Auch bei Mietfahrzeugen oder ausländischen Kfz ist es ratsam, die Polizei zu verständigen. Ebenso sollten die Beteiligten ihre Versicherung über den Unfall informieren. txn