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Orientieren, entscheiden, bewerben|Berufswahl 2017

Orientieren, entscheiden, bewerben

06.09.2017

Um die richtige Entscheidung für den beruflichen Werdegang zu treffen und sich erfolgreich um eine Ausbildungsstelle zu bewerben, ist es für Schülerinnen und Schüler sehr wichtig, systematisch und überlegt vorzugehen. Die Checkliste der Arbeitsagentur auf der Homepage www.planet-beruf.de hilft beim Orientieren, Entscheiden und Bewerben. Folgende Schritte sollten unbedingt auf der persönlichen Checkliste zur Berufswahl stehen:- Interessen und persönliche Stärken unter „Meine Talente“ bei www.planet-beruf.de ausloten.- Ausführliche Informationen über passende Berufe und Ausbildungswege sammeln unter www.berufenet.arbeitsagentur.de und www.berufeTV.de- Die erufsberater/in der Arbeitsagentur bei den Schulsprechstunden ansprechen.- Betriebspraktika machen, um Arbeitsalltag kennenzulernen und Berufe auszuprobieren.- Woche der offenen Unternehmen nutzen.- Gespräche mit Eltern, Freunden, Bekannten, Lehrern führen.- Mehrere Berufe in die engere Wahl ziehen – Traumberuf und Alternativberufe überlegen.- Termin mit Berufsberatung aufnehmen.- Berufsberatung der Agentur für Arbeit macht Lehrstellenangebote.- Informationen zum Ausbildungsmarkt sammeln: Was hat Zukunft? Was wird in der Region angeboten? Was ist für mich realistisch?- Bewerbungsunterlagen vorbereiten.- Berufsentscheidung treffen.- Bewerbungsschluss der Unternehmen beachten.- Erste Bewerbungen absenden.- Vielleicht ein weiteres Betriebspraktikum machen.- Info-Veranstaltungen weiterführender Schulen besuchen.- Auf Tests und Vorstellungsgespräche vorbereiten.- Anmeldetermine erfragen.- Absage erhalten? Ausweichmöglichkeiten überlegen, Zuversicht nicht verlieren, Berufsberatung nochmal aufsuchen,- Ausbildungsvertrag erhalten?- Abschlusszeugnis an weiterführenden Schulen abgeben.- Papiere besorgen: Lohnsteuerkarte, Krankenversicherung.- Die Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit enthalten ausführliche und ausschließlich kostenlose Informationsangebote. Sie wurden bereits mehrfach ausgezeichnet:

Berufswahl 2017

6.9.2017 9:00 Uhr

Berufswahlfahrplan hilft Jugendlichen auf der Suche nach ihrem Traumjob

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Die Internetangebote der Bundesagentur für Arbeit sind vielfältig. Unter www.planet-beruf.de können Jugendliche beispielsweise ihre eigenen Begabungen erkunden. Foto: Franz Pfluegl/Fotolia

Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?

In den nächsten Wochen werden viele Jugendliche ihren Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Was sollten sie beachten, ehe sie ihren Berufsausbildungsvertrag unterzeichnen? Im Ausbildungsvertrag werden wichtige Inhalte der Ausbildung und alle Vereinbarungen zwischen dem Ausbildenden – also dem Ausbildungsbetrieb – und dem Auszubildenden schriftlich niedergelegt. Der Vertrag wird vom Ausbildungsbetrieb und vom Auszubildenden sowie seinen Eltern unterzeichnet. Im Berufsbildungsgesetz (§ 11 BBiG) ist festgehalten, welche Angaben der Ausbildungsvertrag enthalten sollte. Dazu gehören unter anderem:

- Art, inhaltliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung.
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung.
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte.
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit.
- Dauer der Probezeit.
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung.
- Dauer des Urlaubs.
- Bedingungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann.
- Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.

Bevor man den Ausbildungsvertrag unterschreibt, sollte man ihn sorgfältig durchlesen. Wer Fragen hat, sollte sich nicht scheuen, den Ausbildungsbetrieb darauf anzusprechen. Haben alle Ausbildungspartner unterschrieben, erhalten sie eine Niederschrift des Vertrages. Ein Lehrling darf seine Ausbildung nur mit einer ärztlichen Bescheinigung beginnen, die dem Ausbildungsbetrieb versichert, dass er fit für die Ausbildung ist. DK

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