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Erst platzieren, dann orientieren|Berufswahl 2017

Erst platzieren, dann orientieren

06.09.2017

Für die berufliche Integration junger Menschen mit Behinderung gibt es die Fördermaßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ (UB), die durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert wird. Unterstütze Beschäftigung umfasst die berufliche Orientierung und Vorbereitung, die Arbeitsplatzbeschaffung und Vermittlung, die Qualifizierung im Betrieb und die langfristige Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses.Der Grundsatz der Unterstützten Beschäftigung heißt „Erst platzieren, dann qualifizieren“. UB ist für Menschen gedacht, deren Leistungsspektrum zwischen der Werkstatt für behinderte Menschen und dem ersten Arbeitsmarkt angesiedelt ist. Sie orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten der behinderten Menschen und den konkreten Anforderungen von Arbeitsplätzen. Unterstützte Beschäftigung beinhaltet eine individuelle betriebliche Qualifizierung, die sich von einer Orientierungsphase über gezielte Qualifizierung bis zur Stabilisierung im betrieblichen Alltag erstreckt. Im besten Fall endet sie mit einer dauerhaften Beschäftigung. Die Teilnehmer werden individuell begleitet. Eine UB kann bis zu 24 Monate dauern und um ein Jahr verlängert werden. Die Teilnehmer erhalten während der Unterstützten Beschäftigung Ausbildungs- oder Übergangsgeld, dessen Höhe sich nach den individuellen Ansprüchen richtet. Wird der behinderte Mensch im Anschluss an die Fördermaßnahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernommen, können Arbeitsagentur oder Integrationsamt den Arbeitgeber durch Eingliederungszuschüsse und/oder berufsbegleitende Fördermaßnahmen unterstützten. Wer sich genauer informieren möchte, kann sich unter der (0841) 9338512 an die Berater der Agentur für Arbeit Ingolstadt wenden. DK

Berufswahl 2017

6.9.2017 9:00 Uhr

Ausbildungschancen für behinderte Jugendliche

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Katharina arbeitet als Zimmermädchen im Hotel Franz in Essen. Hier arbeiten schwerbehinderte und nichtbehinderte Menschen zusammen. Foto: Agentur für Arbeit

Berufliche Bildung in Werkstatt

Bundesweit gibt es rund 700 anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen. Nach Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) bieten sie ihre Leistungen an 2759 Standorten an. Mit ihrem Knowhow ermöglichen sie mehr als 300 000 Menschen mit Behinderung, am Arbeitsleben teilzuhaben. Mehr als 30000 Menschen sind zu ihrer beruflichen Bildung im Berufsbildungsbereich, über 260 000 zu ihrer Arbeits- und Berufsförderung im sogenannten Arbeitsbereich. Mehr als 17 000 sind so schwer behindert, dass sie in einer Fördergruppe einer besonderen Betreuung, Förderung und Pflege bedürfen.

70 000 Fachkräfte unterstützen die Rehabilitation: leiten an, bilden aus und machen Angebote zur Förderung.

Die BAG WfbM ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein und die bundesweite Fachorganisation der Werkstattträger. Ihre Mitglieder sind Träger von Eingliederungseinrichtungen wie Werkstätten, Förderstätten und Integrationsunternehmen. DK

Inklusion macht Fortschritte

Die Inklusion am Arbeitsmarkt macht Fortschritte: Mehr als 1,15 Millionen Menschen mit Behinderung sind nach jüngsten Zahlen in Deutschland erwerbstätig – so viele wie nie zuvor. Das ergibt das Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch und des Handelsblatts Research Institute. Immer noch bleiben 36 Prozent aller Arbeitgeber unter der Einstellungsquote für Menschen mit Behinderung von fünf Prozent. Sie zahlen stattdessen die gesetzliche Ausgleichsabgabe. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung beträgt 13,9 Prozent. DK

Rechtsanspruch auf Assistenz

Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz, also eine regelmäßige personale Unterstützung am Arbeitsplatz. Arbeitsassistenz ist ein entscheidender Baustein beim Übergang behinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie wird beispielsweise über das Persönliche Budget finanziert. Die Leistungshöhe bemisst sich am konkreten Bedarf an Arbeitsassistenz. DK