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Effiziente und behagliche Wohngebäude|Herbstgespräche - der Energieberatungsagentur im Landkreis Roth

Effiziente und behagliche Wohngebäude

17.11.2017

Man kann es spüren und fühlen: In Gebäuden mit guter Dämmung des Daches, der Fenster und der Außenwände ist es behaglich, es zieht nicht und wir Menschen fühlen uns wohl – egal ob in einem Neubau oder einem sanierten Gebäude. Der Staat unterstützt alle Bürger im Rahmen der Bemühungen zum Klimaschutz, ihre Gebäude energetisch fit zu machen: Deshalb bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zuschüsse oder zinsvergünstigte Darlehen für die energetische Sanierung von Gebäuden und lukrative Darlehen für den Neubau von sogenannten KfW-Effizienzhäusern.In dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ (Programmnummer 151 – Kredit), können der Kauf eines sanierten KfW-Effizienzhauses, einer effizient sanierten Eigentumswohnung oder energetische Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden gefördert werden. Voraussetzung: die technischen Mindestanforderungen für ein KfWEffizienzhaus werden erfüllt. Die Besitzer können auswählen, ob sie die energetischen Maßnahmen an ihrer Wohnung oder an ihrem Gebäude mit einem zinsvergünstigten Darlehen finanzieren möchten (bis zu 100 000 Euro pro Wohneinheit, mit einem Zinsangebot pro Jahr von derzeit 0,75 Prozent effektiv bei 10 Jahren Festzins und einem zusätzlichen Tilgungszuschuss von 12,5 bis 27,5 Prozent der Darlehenssumme). Handelt es sich um ein Einoder Zweifamiliengebäude oder um eine Eigentumswohnung, kann alternativ im „Programm 430 – Investitionszuschuss“, ein Zuschuss von 15 bis 30 Prozent der Bruttoinvestitionskosten (aber maximal 30 000 Euro pro Wohneinheit) für das geplante KfW-Effizienzhaus beantragt werden.In dem Förderprogramm „Programmnummer 152, Energieeffizient Sanieren – Kredit“ können alternativ zur Förderung von KfWEffizienzhäuser sogenannte Einzelmaßnahmen am Gebäude oder an der Wohnung mit maximal 50 000 Euro und einem derzeitigen Zinsangebot von 0,75 Prozent effektiv – bei 10 Jahren Festzins – plus 7,5 Prozent Tilgungszuschuss finanziert werden. Es werden zum Beispiel die Dämmung der Außenfassade oder der Dachflächen, der Austausch der Fensterelemente oder der Heizungsanlage und der Einbau einer Lüftungsanlage als einzelne energetische Maßnahmen oder auch als Maßnahmenkombinationen gefördert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern kann alternativ im „Programm 430“ ein Zuschuss beantragt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jeweiligen technischen Mindestanforderungen der KfWFörderbank an die Einzelmaßnahmen beziehungsweise an das KfW-Effizienzhaus eingehalten werden und dies durch einen Sachverständigen bestätigt wird. Die Bauanzeige für das jeweilige Gebäude muss vor dem 1. Februar 2002 gestellt worden sein. Der Nachweis für das Erreichen des Energiestandards einer KfWEffizienzhausklasse erfolgt mittels einer Energiebilanzierung durch einen zugelassen Sachverständigen. Der Nachweis, ob die technischen Mindestanforderungen einer Einzelmaßnahme erfüllt werden, erfolgt ebenfalls durch einen zugelassenen Sachverständigen.Für den Neubau oder den Kauf eines energieeffizienten Wohnhauses, das nachweislich die energetischen Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses erfüllt, bietet die KfW in dem Förderprogramm „Energieeffizient Bauen, Programmnummer 153“, zinsvergünstigte Darlehen bis zu 100 000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung, um das Förderprogramm nutzen zu können, ist es, dass der energetische Standard des Gebäudes eine sogenannte KfW-Effizienzhausklasse erreicht oder beim Kauf des Gebäudes vorhanden ist.Die KfW bezuschusst im Rahmen des „Förderprogramms 431, Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ die Beauftragung eines qualifizierten, zugelassenen Sachverständigen zur energetischen Planung, Qualitätssicherung und Kontrolle der fachgerechten Umsetzung der energetischen Maßnahmen in Verbindung mit den bereits erläuterten Förderprogrammen, mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 4000 Euro.Grundsätzlich gilt: Für die Gewährung von Fördermitteln aus den KfW-Förderprogrammen sind die Anträge vor Beginn der Ausführung zu stellen. Die zinsvergünstigten Darlehen werden immer bei der Hausbank beantragt. Voraussetzung ist, dass man eine Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen bei der Hausbank vorlegen kann. ohWeitere Informationen gibt es im Internet unter 

Herbstgespräche - der Energieberatungsagentur im Landkreis Roth

17.11.2017 18:00 Uhr

Lukrative Zuschüsse oder günstige Kredite für Neubau und Sanierung

Effiziente und behagliche Wohngebäude-2
KFW-FÖRDERPROGRAMME, Grafik: DK - Quelle: ENA Roth; Stand: 31.10.2017

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Den Investitionszuschuss „Programmnummer 430“ können alle Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohnungen nutzen. Auch Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder Ersterwerber von Eigentumswohnungen und Wohngebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten oder Eigentümergemeinschaften aus Privatpersonen kommen infrage.

Den Förderkredit „Programmnummer 151 oder 152“ können ebenfalls alle Eigentümer oder Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen unabhängig der Gebäudegröße (Anzahl der Wohneinheiten) beantragen.

Aber: Es klingt zum Glück komplizierter als es ist. Zugelassene Sachverständige oder Energieberater sind neutral und helfen gern weiter. Eine Liste der zugelassenen Sachverständigen für die Förderprogramme steht auf der Homepage www.energie-effizienz-experten.de. Landkreisbürger haben auch die Möglichkeit, zur kostenfreien Initialberatung zur ENA-Roth im Landratsamt Roth oder in ihr Rathaus zur Bürgerberatung zu kommen. oh