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Fehler kosten richtig Geld|Hilfe bei der Steuererklärung

Fehler kosten richtig Geld

13.01.2017

Immer wieder machen Steuerzahler folgenschwere Fehler in ihrer Einkommen-steuererklärung und verlieren dadurch Geld. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) präsentiert die Hitliste der teuersten Steuer-Fehler:• Nachweise verschlampen: Die Rechnung für den Handwerker, der Nachweis über die Zahn-OP, die Quittungen zu den Fachbüchern, das Fahrtenbuch für den Dienstwagen: Wer im Laufe des Jahres keine Nachweise und Belege für seine Ausgaben sammelt, der wird die Kosten schwerlich absetzen können. Denn ohne entsprechende Belege fehlen die exakten absetzbaren Beträge sowie die erforderlichen Nachweise für das Finanzamt.• Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente vergessen: Die Beiträge für die Riester-Rente lassen sich von der Steuer absetzen. Damit das geschieht, müssen Riester-Versicherte eine Einwilligung zur Übermittlung ihrer Einkommensteuerdaten ausfüllen, unterschreiben und an den Anbieter ihrer Riester-Rente zurückschicken. Seit 2005 vereinfacht das sogenannte Dauerzulagenverfahren diesen Prozess: Die Einwilligung muss nur ein einziges Mal ausgefüllt und zurückgeschickt werden, dann werden alle steuerlichen Vorteile sowie Zulagen vom Staat jedes Jahr automatisch gutgeschrieben. Aber erst mit der Einwilligung sendet die Versicherung die Daten an das zuständige Finanzamt.• Rechnungen bar zahlen: Es ist einer der häufigsten Fehler in Sachen Steuererklärung: Handwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs bar bezahlen. Dabei lassen sich die Rechnungen dafür in vielen Fällen von der Steuer absetzen – entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Die Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kosten nicht bar bezahlt werden, sondern überwiesen. Nur mit Rechnung und Überweisungsträger können alle Steuervorteile in Bezug auf Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen voll ausgeschöpft werden.• Kosten aus der Jahresverbrauchsabrechnung vergessen: Mieter oder Eigentümer können Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, die in ihrer Jahresverbrauchsabrechnung angegeben werden. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Gartenpflege oder die Hausreinigung, aber auch Gerätewartungen am Brandmelder, dem Aufzug oder der Heizung. Bei Mietern, die in einem Mehrfamilien-beziehungsweise Hochhaus wohnen, kann da einiges zusammenkommen.

Hilfe bei der Steuererklärung

13.01.2017 16:00 Uhr

Bei der Steuererklärung lauern zahlreiche Fallstricke

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Steuerprofis helfen mit vielen Tipps bei der Steuererklärung. Foto: Thinkstock
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Außergewöhnliche Belastungen nicht angeben: Die Krankheits- , Pflegeheim- oder Scheidungskosten, die über der eigenen zumutbaren Belastungsgrenze liegen, kann man absetzen. Wie hoch die Grenze für jeden Einzelnen ausfällt, richtet sich momentan vor allem nach dem Einkommen: Je mehr jemand verdient, desto mehr Ausgaben gelten derzeit als zumutbar. Viele sammeln deshalb erst gar keine Nachweise für die Brille oder die Zahn-OP, weil sie denken, dass sie mit den Kosten sowieso nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommen. Mitunter kann sich das aber durchaus rechnen.

Einträge vertauschen: Man hat die Fortbildung selbst bezahlt, die Kosten dafür aber nicht bei Weiterbildung, sondern bei den Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben? Oder die Handwerkerleistungen bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen? So etwas passiert Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein. Die Rückzahlung, die dem Steuerzahler zustehen würde, bleibt einfach aus. Solche Fallstricke lauern, wenn man die Steuererklärung selbst erledigt.

Mietvertrag mit Angehörigen nicht wasserdicht gestalten: Vermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann – trotz geringerer Miete – seine Kosten für das Objekt voll absetzen. Das geht aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, die monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete. Das heißt so viel wie: Zu günstig geht nicht. Zweitens, die Handhabung des Mietvertrags hält einem Fremdvergleich stand. Das bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie wird außerdem pünktlich überwiesen, es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr. Sind derlei Bedingungen nicht erfüllt, kann das Finanzamt den Steuervorteil für den Vermieter aberkennen.

Fristen verstreichen lassen: Man sollte den Steuerbescheid immer prüfen, und gegebenenfalls Einspruch dagegen einlegen. Wer bereits einen Profi an seiner Seite weiß, muss sich darum selbst nicht kümmern. Gegenüber dem Finanzamt vertritt er die eigenen Interessen und behebt so etwaige Fehler.

Bankverbindung falsch angeben: Geänderte Kontodaten oder schlicht ein Zahlendreher: Warum die falsche Bankverbindung in der Steuererklärung auftaucht, hat viele Gründe. Die Konsequenzen sind aber gleich: Die Steuerrückerstattung kommt verspätet oder gar nicht an. Die Angaben zur Bank- und Kontoverbindung sollte man deshalb genau prüfen.

Steuererklärung nicht machen: Eine Steuererklärung lohnt sich – und wer keine macht, verschenkt sein Geld. Wie das Statistische Bundesamt im März 2016 mitteilte, erhielten im Jahr 2011 insgesamt 11,5 Millionen Steuerbürger eine Steuerrückerstattung, nämlich durchschnittlich 875 Euro. Wobei Profis noch mehr Geld für einen herausholen: Das können durchaus mehr als 1000 Euro sein. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat über den 31. Mai hinaus Zeit und kann die Steuererklärung bis zum Jahresende abgegeben. oh