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EnergieBonusBayern|Herbstgespräche der Energieberatungsagentur im Landkreis Roth

EnergieBonusBayern

11.11.2016

Bayern fördert seit September 2015 innovative Haustechnik bei Neubau und Sanierung von privaten energieeffizienten Ein- und Zweifamilienwohngebäuden. Außerdem wird die Errichtung beziehungsweise Sanierung besonders energieeffizienter Wohngebäude und der vorzeitige Austausch von Heizungsanlagen gegen moderne effiziente Heizkessel gefördert. Damit sollen Eigentümer von Bestandgebäuden motiviert werden, ihre in die Jahre gekommene Heizungsanlage gegen neue effizientere Heiztechnik auszutauschen, um dadurch den CO2-Ausstoß zu verringern und Heizenergie einzusparen.Im Jahr 2016 wird der Austausch von Heizungsanlagen der Baujahre 1987 bis 1991 gefördert. Ab dem Antragsdatum 1. Februar 2017 ist eine Förderung des Austausches von Heizungsanlagen der Baujahre 1988 bis 1992 möglich. Aufgrund der hohen Nachfrage nach dem Zuschuss sind allerdings die Haushaltsmittel für das Jahr 2016 bereits ausgeschöpft. Eine Antragsstellung ist deshalb wieder ab dem 1. Februar 2017 möglich.- Heizung: Gefördert wird der Einbau folgender Heizungstechnik: Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Biomasse-Heizkessel, Öl und Gas-Brennwertkessel (1000 Euro). Zusätzlich gibt es auch Zuschüsse für den Heizkesseltausch mit Installation einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung (1500 Euro) oder Heizkesseltausch mit Installation eine thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (2000 Euro).

Herbstgespräche der Energieberatungsagentur im Landkreis Roth

11.11.2016 14:00 Uhr

Mit dem 10000-Häuser-Programm werden zahlreiche Maßnahmen bei Neubau und Sanierung unterstützt

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Ein älteres Haus auf heutige Energiestandards zu bringen, spart auf lange Sicht Geld. Foto: dena/dpa


Voraussetzung für die Förderung ist, dass zusätzlich zu dem Austausch des Heizkessels die Verteilung der Heizwärme im Gebäude mittels der Durchführung eines Hydraulischen Abgleiches optimiert und hocheffiziente, stromsparende Heizungsumwälzpumpen eingebaut werden.

- EnergieSystemHaus: Voraussetzung für eine Förderung „EnergieSystemHaus“ ist, dass gleichzeitig die Förderung des Bauvorhabens als KfW-Effizienzhaus bei der KfW-Förderbank beantragt wird. Folgende KfW-Effizienzhausklassen werden zusätzlich mit interessanten Zuschüssen gefördert: Gebäudesanierung mit mindestens KfW-Effizienzhausklasse 115 und besser. Oder Neubauen mit mindestens KfW-Effizienzhausklasse 55 und besser. Für diese Effizienzhausklassen gibt es Zuschüsse in den Bereichen „TechnikBonus“ und/oder „Energieeffizienz-Bonus“.

- TechnikBonus: Im Bereich „TechnikBonus“ werden innovative Heiz/Speicher-Systeme mit Zuschüssen in den Höhen von 1000 bis 9000 Euro gefördert. Gefördert werden pro Wohngebäude die Installation jeweils eines Heiz/Speicher-Systems wie folgt:
– T1. Wärmepumpensystem: Speicher, Energiemanagementsystem, Smart Grid Ready – T2. Kraft-Wärme-Kopplung: Speicher, Energiemanagementsystem
– T3. Netzdienliche Photovoltaik mit Kappung von Erzeugungsspitzen: Energiemanagementsystem, kombinierbar mit dem KfWFörderprogramm 275
– T4. Solarwärmespeicherung: zur Heizungsunterstützung
– T5. Holzkessel mit Brennwerttechnik oder Partikelabscheider



- EnergieeffizienzBonus: Den Zuschuss „EnergieeffizienzBonus“ kann ein Bauherr beantragen, falls er mit den geplanten Maßnahmen in seinem Gebäude die Energieeffizienz-Anforderungen der KfW-Effizienzhäuser übertrifft und einen besonders niedrigen Heizwärmebedarf anstrebt. Diese Mehraufwendungen werden mit 3000 bis 9000 Euro gefördert. Entscheidend hierbei ist der spezifische Heizwärmebedarf, das heißt der zu erwartende Heizenergiebedarf pro Quadratmeter des geplanten Gebäudes. Entsprechend den Anforderungswerten an den spezifischen Heizwärmebedarf qh des Wohngebäudes gibt es gestaffelte Zuschusshöhen.

Lassen Sie sich von einem kompetenten Sachverständigen beraten. Sie werden merken, die Anforderungen und Kombinationsmöglichkeiten sind vielfältig, aber sinnvoll. Kommen Sie zur Initialberatung der ENA-Roth im Landratsamt Roth oder zur Bürgerberatung im Rathaus Ihrer Kommune.

Den Nachweis für das jeweils erreichte Effizienz-Niveau muss ein für die Antragstellung für die Förderprogramme der KfW zugelassener Energieexperte (Sachverständiger) aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de führen. Dieser wird Sie auch bei der Antragstellung des jeweiligen Zuschusses unterstützen. Das Förderprogramm kann grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.

Es darf allerdings keine anderen Fördermittel ersetzen. Der Zuschuss für den „Energieeffizienz-Bonus“ ist auf maximal 10 Prozent der förderfähigen Kosten der KfW (nur bei Altbausanierung relevant) begrenzt. Beim „Technik-Bonus“ sind die Förderbeträge dieses Programms bereits auf die Bestimmungen des BAFA abgestimmt, so dass keine Förderkürzungen zu erwarten sind. Nähere Informationen zu den einzelnen Programmen gibt es im Internet unter