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Interessante Zuschüsse|KONTAKT

Interessante Zuschüsse

11.11.2016

Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der „Förderung von Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Wärmemarkt“ den Austausch bestehender Heizkessel gegen Heiztechniken mit erneuerbaren Energieträgern und zusätzlich die Installation von thermischen Solaranlagen mit lukrativen Zuschüssen.So werden derzeit auf Antrag interessante Zuschüsse im sogenannten Marktanreiz-programm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, gewährt. Diese Zuschüsse können für bestehende Wohngebäude, gegebenenfalls zusätzlich noch durch einen Förderkredit der KfW, im Förderprogramm „Energieeffizientes Sanieren – Ergänzungskredit“, mit der Programmnummer 167, ergänzend finanziert werden. Das derzeitige Zinsangebot für den „Ergänzungskredit“ liegt bei 1,0 % Effektivzins. Es es kann pro Wohneinheit bis zu 50 000 Euro Kreditsumme beantragt werden.Für thermische Solaranlagen mit einer Größe bis 14m2 Bruttokollektorfläche, die für die Heizungsunterstützung und Warmwassererzeugung genutzt werden, kann derzeit ein Mindestzuschuss im Gebäudebestand von 2000 Euro beantragt werden. Bei neu zu errichtenden Gebäuden kann für die Installation einer thermischen Solaranlage ein Zuschuss aus der sogenannten Innovationsförderung von 150 €/m2 und pro Anlage beantragt werden.Für Solaranlagen, die ausschließlich der Bereitung von Warmwasser dienen und mit einer Bruttokollektorfläche von mindestens 3 m2 ausgeführt werden, kann bei Bestandsgebäuden derzeit ein Mindestzuschuss von 500 Euro beantragt werden. Bei größeren Solaranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche kann ein Zuschuss von 50 €/m2 beantragt werden. Für zusätzliche Maßnahmen können nochmals bis zu 1000 Euro Förderung beantragt werden.

Herbstgespräche der Energieberatungsagentur im Landkreis Roth

11.11.2016 14:00 Uhr

Die Kraft aus Sonne, Holz, Erd- und Luftwärme nutzen – auch der Bund unterstützt Sanierer

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Wer seine alte Heizung gegen moderne energieeffiziente Geräte austauscht, kann dafür Zuschüsse beantragen. Foto: ENA

Der Austausch einer bestehenden Heizungsanlage gegen eine Pellets-Heizungsanlage oder auch gegen einen Kombinationskessel zur Verbrennung von Pellets und Scheitholz oder Hackschnitzel und Scheitholz, mit Installation eines Pufferspeichers, wird im Gebäudebestand derzeit mit einem Zuschuss von 3500 Euro gefördert.

Der Austausch eines alten Heizkessels gegen einen effektiven Scheitholzvergaserkessel (zentrale Stückholzheizung) mit Pufferspeicher wird pauschal mit 2000 Euro je Anlage und der Austausch gegen eine Hackschnitzelheizung mit Pufferspeicher pauschal mit 3500 Euro Zuschuss unterstützt. Für den Austausch einer alten Heizungsanlage zum Beispiel gegen eine effektive, elektrisch betriebene Luft-Wasser-Wärmepumpe kann im Gebäudebestand ein Zuschuss von derzeit 1500 Euro beantragt werden.

Werden im Zusammenhang mit der Installation der neuen Heizungsanlage noch weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Heizwärmeverteilung im Gebäude durchgeführt, wie zum Beispiel die Installation von neuen Heizkörpern und Durchführung eines hydraulischen Abgleiches, kann sich der Zuschuss um bis zu 1750 Euro erhöhen.


Werden mit der neuen Heizungsanlage eine förderfähige thermische Solaranlage oder Wärmepumpe mit installiert, kann man zusätzlich einen Kombinationsbonus von 500 Euro beantragen.

Ein Beispiel: Sie lassen einen Pelletkessel gemeinsam mit einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung installieren. Zusätzlich lassen Sie noch Maßnahmen zur Optimierung der Heizwärmeverteilung, etwa den Austausch einzelner Heizkörper und die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches, ausführen, so ergibt sich ein möglicher Zuschuss von 5750 Euro.

Sollte Ihr Gebäude im Rahmen der Maßnahmen an der Heizungsanlage auch energetisch zu einem KfW-Effizienzhaus 55 saniert werden, so kann sich der mögliche Zuschuss noch um bis zu 50 Prozent erhöhen.

Seit dem Jahr 2015 ist es auch möglich, im Bereich der Innovationsförderung für die oben genannten Anlagenarten im Neubau wieder Zuschüsse zu beantragen.

Um den Zuschuss beantragen zu können, ist es erforderlich, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Heizungsfachbetrieb förderfähige Anlagen der BAFA auswählen. Welche Anlagen zur Förderung freigegeben sind, können Sie auf der Internetseite der BAFA, www.bafa.de, im Bereich „Energie“ und dem Top „Heizen mit erneuerbaren Energien“ nachlesen. Für weitere Informationen zu den Themen Energiesparen, Förderprogramme oder Energiesparberatung vor Ort können Sie bei der ENA-Roth einen persönlichen Beratungstermin in der Geschäftsstelle beziehungsweise in Ihrem Rathaus vor Ort zur Bürgerberatung vereinbaren.

KONTAKT

ENA-Geschäftsstelle im Landratsamt Roth
Weinbergweg 1
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